Zwei neue Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
„Der Bundesrat will mit gezielten Finanzhilfen die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fördern. Dafür sollen die Kantone in den nächsten acht Jahren 100 Millionen Franken erhalten.“ So der Text vor kurzem in der Zeitung. Aber was bedeutet dies für den VTSO. Ich habe den entsprechenden Erläuternden Bericht des Bundesrats vom 18. September 2015 zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens durchgelesen und zusammengefasst:
Zwei neue Finanzhilfen, für welche 100 Millionen Franken gesprochen werden sollen:
- Finanzhilfen als Anreiz für Kantone und Gemeinden, dass sie die familienergänzende Kinderbetreuung allenfalls unter Einbezug der Arbeitgeber stärker subventionieren, um so die Drittbetreuungskosten der Eltern zu reduzieren;
- Finanzhilfen für Projekte, die vor allem im schulergänzenden Bereich das Betreuungsangebot noch besser auf die Bedürfnisse erwerbstätiger und sich in Ausbildung befindlicher Eltern abstimmen.
Finanzhilfe als Anreiz zur stärkeren Subvention
Der Bundesrat
stellte fest, dass die Drittbetreuungskosten der Eltern in der Schweiz sehr
hoch sind. Dies liege jedoch nicht an den Vollkosten der Betreuungsangebote,
welche dem internationalen Vergleich entsprächen, sondern an der geringeren
Finanzierung durch die öffentliche Hand. Die Nachbarländer der Schweiz
beteiligen sich deutlich stärker an den Drittbetreuungskosten.
Mit der
finanziellen Beteiligung durch den Bund sollen die Kantone und Gemeinden zu
einer stärkeren Unterstützung aufgefordert werden. Die Finanzhilfe erhalten
ausschliesslich die Kantone. Sie sind dann gefordert.
Auch der
Kanton Solothurn könnte dann ein entsprechendes Gesuch beim Bund einreichen.
Dies kann vieles beinhalten. Jedenfalls alles, was zur Erhöhung der
Subventionen beiträgt. Da der VTSO familienergänzende Kinderbetreuung anbietet,
stehen die Chancen nicht schlecht, von dieser Finanzhilfe profitieren zu
können.
Zur Finanzhilfe für Projekte im schulergänzenden Bereich
- Kinderbetreuung während Randzeiten und Schulferien sowie über den Mittag an einem Mittagstisch;
- Wöchentlich flexibel vereinbarte Kinderbetreuungszeiten;
- Öffnungszeiten kennt der VTSO nicht; Tagesmütter stehen den ganzen Tag, am Abend, am Wochenende und selten auch über Nacht zur Verfügung.
Einziges Potential für diese Finanzhilfe sehe ich darin, dass auch eine Kinderbetreuung geschaffen werden könnte, welche die Aufnahme von kranken Kindern ermöglicht. Denn welcher berufstätige Elternteil kennt die Situation nicht, dass ein wichtiger Termin ansteht und das Kind krank im Bett liegt.