Willkommen im VTSO Blog

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Als Non-Profit Organisation bauen wir im Kanton Solothurn das Angebot für Betreuungsplätze für Kinder in Tagesfamilien auf. Den einzelnen Einwohnergemeinden bieten wir Hand, kostengünstig und bedarfsgerecht Tagesbetreuungsplätze in ihrer Gemeinde zu schaffen.

Bei all unserer Arbeit und den Entscheidungen die wir fällen müssen, ist es uns ein Anliegen stets das Wohl des Kindes im Auge zu behalten. In diesem Blog berichten wir über unseren Alltag, um der Öffentlichkeit Einblick in unsere Arbeit zu geben.

Montag, 19. Oktober 2015

Neue Finanzhilfen des Bundes für Kinderbetreuung in Vernehmlassung

Zwei neue Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung


„Der Bundesrat will mit gezielten Finanzhilfen die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fördern. Dafür sollen die Kantone in den nächsten acht Jahren 100 Millionen Franken erhalten.“ So der Text vor kurzem in der Zeitung. Aber was bedeutet dies für den VTSO. Ich habe den entsprechenden Erläuternden Bericht des Bundesrats vom 18. September 2015 zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens durchgelesen und zusammengefasst:

Zwei neue Finanzhilfen, für welche 100 Millionen Franken gesprochen werden sollen:

  1. Finanzhilfen als Anreiz für Kantone und Gemeinden, dass sie die familienergänzende Kinderbetreuung allenfalls unter Einbezug der Arbeitgeber stärker subventionieren, um so die Drittbetreuungskosten der Eltern zu reduzieren; 
  2. Finanzhilfen für Projekte, die vor allem im schulergänzenden Bereich das Betreuungsangebot noch besser auf die Bedürfnisse erwerbstätiger und sich in Ausbildung befindlicher Eltern abstimmen.

Finanzhilfe als Anreiz zur stärkeren Subvention


Der Bundesrat stellte fest, dass die Drittbetreuungskosten der Eltern in der Schweiz sehr hoch sind. Dies liege jedoch nicht an den Vollkosten der Betreuungsangebote, welche dem internationalen Vergleich entsprächen, sondern an der geringeren Finanzierung durch die öffentliche Hand. Die Nachbarländer der Schweiz beteiligen sich deutlich stärker an den Drittbetreuungskosten.

Mit der finanziellen Beteiligung durch den Bund sollen die Kantone und Gemeinden zu einer stärkeren Unterstützung aufgefordert werden. Die Finanzhilfe erhalten ausschliesslich die Kantone. Sie sind dann gefordert.

Auch der Kanton Solothurn könnte dann ein entsprechendes Gesuch beim Bund einreichen. Dies kann vieles beinhalten. Jedenfalls alles, was zur Erhöhung der Subventionen beiträgt. Da der VTSO familienergänzende Kinderbetreuung anbietet, stehen die Chancen nicht schlecht, von dieser Finanzhilfe profitieren zu können.

Zur Finanzhilfe für Projekte im schulergänzenden Bereich


Schon länger bekannt ist, dass Kindertagesstätten die Kinderbetreuung nur während der Öffnungszeiten erfüllen. Während Randzeiten und Schulferien bleiben manche Kitas geschlossen. Zudem gibt es für Mittagstische Wartelisten. Eltern mit unregelmässigen Arbeitszeiten haben kaum Möglichkeiten für eine Betreuung.

Nun, genau diese Nischen deckt der VTSO mit seinen sehr flexiblen Tagesmüttern ab. Er bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Kinderbetreuung während Randzeiten und Schulferien sowie über den Mittag an einem Mittagstisch; 
  • Wöchentlich flexibel vereinbarte Kinderbetreuungszeiten;
  • Öffnungszeiten kennt der VTSO nicht; Tagesmütter stehen den ganzen Tag, am Abend, am Wochenende und selten auch über Nacht zur Verfügung.
Dennoch sieht der Bundesrat Nachholbedarf. Es werden nur Projektkosten mitfinanziert und nicht der laufende Betrieb der Einrichtung, der aufgrund des unterstützten Projekts zustande kommt. Die Ausschüttung dafür schätzt der Bundesrat selber als gering ein.

Einziges Potential für diese Finanzhilfe sehe ich darin, dass auch eine Kinderbetreuung geschaffen werden könnte, welche die Aufnahme von kranken Kindern ermöglicht. Denn welcher berufstätige Elternteil kennt die Situation nicht, dass ein wichtiger Termin ansteht und das Kind krank im Bett liegt.

Ein langer Weg steht noch bevor


Ob diese Finanzhilfen wirklich kommen, ist nicht sicher. Es ist ein langer Weg mit einigen Hürden zu nehmen und ein Rechtsanspruch auf die Finanzhilfe besteht nicht! Dennoch hoffe ich auf gute zukünftige Projekte im Bereich der Kinderbetreuung.