Willkommen im VTSO Blog

Willkommen im VTSO Blog


Als Non-Profit Organisation bauen wir im Kanton Solothurn das Angebot für Betreuungsplätze für Kinder in Tagesfamilien auf. Den einzelnen Einwohnergemeinden bieten wir Hand, kostengünstig und bedarfsgerecht Tagesbetreuungsplätze in ihrer Gemeinde zu schaffen.

Bei all unserer Arbeit und den Entscheidungen die wir fällen müssen, ist es uns ein Anliegen stets das Wohl des Kindes im Auge zu behalten. In diesem Blog berichten wir über unseren Alltag, um der Öffentlichkeit Einblick in unsere Arbeit zu geben.

Mittwoch, 23. Dezember 2015

Wieder ist ein Jahr vorüber ....


Weihnachtszeit hat sich beim VTSO eingeschlichen. Und wer geniesst die Zeit nicht, in welcher die Kinderaugen glänzen? 
 

Wenn die Honigkerze brennt

Wenn die Honigkerze brennt
Und ich rieche den Advent,
Öffne ich das erste Tor,
Hol‘ den Stern aus Stroh hervor.

Steche Butterplätzchen aus,
Freu mich auf den Nikolaus,
Such mein graues Kuscheltier,
Pack es ein in Glanzpapier.

Finde Warten schrecklich schwer,
Staun ins Weihnachtslichtermeer.
(Autor unbekannt)

Mit der Weihnachtszeit neigt sich dann auch das Jahr für den VTSO dem Ende zu. Zeit für einen Rückblick? Nein, das folgt im Jahresbericht an der Mitgliederversammlung. Jetzt schaue ich lieber nach Vorn:

Das Angebot des VTSO wurde reduziert und die Finanzen, insbesondere die Tarife, den ab 2016 neuen Gegebenheiten angepasst. Neu ab 1. Januar 2016 ist, dass der VTSO erstmals seit der Gründung vor vier Jahren, nicht mehr an die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Solothurn gebunden ist. Mit dem Jahresende erlischt die Verpflichtung gegenüber dem Kanton aber auch die finanzielle Unterstützung.

Ein neues Kapitel für den VTSO ohne Kanton Solothurn? Ja, der VTSO ist für das Jahr 2016 bereit. Die Weichen wurden frühzeitig gestellt. Jetzt bleibt abzuwarten, wie sich die Betreuungsstunden entwickeln, wie Beschlüsse von Gemeinden zur finanziellen Unterstützung der Einwohner bei der familienergänzenden Kinderbetreuung ausfallen und ganz einfach, wie sich das Tagesfamiliengeschäft entwickelt. Meine Zukunftsaussichten für den VTSO sind gut.

Ich wünsche frohe Festtage und einen guten Rutsch ins Jahr 2016!

 

Kursprogramm für Tageseltern 2016

Neues Kursprogramm 2016

Das neue Kursprogramm 2016 steht. Der VTSO führt auch im 2016 viele interessante Kurse für Tageseltern oder interessierte Personen durch. Es würde mich sehr freuen, Sie an einem der Kurse treffen zu können.

Basiskurs für Tageseltern

Der Basiskurs ist an alle neuen Tageseltern oder an der Tätigkeit als Tageseltern interessierten Personen gerichtet. Die Themen werden verständlich und kompetent erklärt. Neben den Themen wie Kindererziehung, Wahrung der Kinderrechte und Umgang mit Kindseltern, ist der Austausch mit anderen Tageseltern wichtig. Kursteilnehmer lernen den Umgang mit Kindseltern und Kindern. Selbständig erwerbstätigen Tageseltern werden wichtige Muster zur Ausgestaltung der Verträge angeboten.

Für neue Tageseltern beim VTSO ist der Basiskurs Pflicht. Der Kurs umfasst 21 Stunden. Der VTSO bietet den Kurs im Frühling und im Herbst an.
 
 

Verhaltenskodex zur Prävention von sexuellen Übergriffen

Der VTSO setzt das Wohl des Kindes an erster Stelle. Dafür ist für alle Tageseltern des VTSO der Besuch des Kurses über den Verhaltenskodex obligatorisch. Ab 2015 war / ist der Kurs des Verhaltenskodexes im Basiskurs beinhaltet. Der Kurs wird im 2016 zum letzten Mal als Einzelkurs angeboten.

Ziele des Kurses sind Stärkung der Kinder sowie die Sensibilisierung der Tageseltern ihre eigenen Haltungen und Handlungen zu überdenken. Im Begleitheft werden konkrete Verhaltensregeln in der täglichen Arbeit als Tageseltern aufgestellt. Zudem wird die Geschichte der Wandlung vom kleinen zum grossen Nein vermittelt. Nach dem Kurs ist klar, wo Grenzen zu respektieren sind. Auch wenn die Übergänge fliessend sind: Tabu ist immer, wenn die betreuende Person etwas zur eigenen Befriedigung unternimmt. Und die Verantwortung liegt immer beim Erwachsenen!
 
 

Pädagogisches Konzept

Das pädagogische Konzept gehört ebenfalls zur Grundausbildung von Tageseltern. Der Kurs orientiert sich am pädagogischen Konzept, welches Kibesuisse herausgegeben hat.

Inhalte sind: Körperliches und seelisches Wohlbefinden, Kommunikation, Zugehörigkeit und Partizipation, Stärkung und Ermächtigung, Akzeptanz von Verschiedenheit, Ganzheitlichkeit und Angemessenheit, Umgang mit elektronischen Medien, Umgang mit Zecken und Läusen, gesunde Ernährung und Entwicklung.

Achtung! Der Kurs musste verschoben werden und wird nicht anfangs Jahr stattfinden.

Notfallkonzept des VTSO

Dies ist eigentlich kein Kurs sondern eine interne Schulung des VTSO für alle Tageseltern und Vermittlerinnen des VTSO.

Der VTSO hat in den Jahren 2014 und 2015 ein Notfallkonzept erarbeitet. Dieses soll so rasch als möglich allen Tageseltern und Vermittlerinnen bekannt sein.

Schwere Unfälle von Kindern während der Kinderbetreuung, Kindeswohlverletzungen durch Tageseltern oder Kindseltern sind zum Glück selten. Manchmal können solche Notfälle aber nicht verhindert werden. Ziel der Schulung ist, dass alle Tageseltern und Vermittlerinnen die Abläufe in einem Notfall kennen. Der VTSO hofft dadurch, das Leid im Notfall für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.


Gesunde, kreative Ernährung

Über Essgewohnheiten und –regeln lässt sich immer streiten. Wie aber bringt eine Tagesmutter ein Kind dazu, ein neues Nahrungsmittel zu probieren? Kinder lassen sich durch schön angerichtete Speisen verführen. Wie das geht, wird beim Kurs gesunde, kreative Ernährung vermittelt und praktisch umgesetzt.


Abgrenzung gegenüber abgebenden Eltern

Tageseltern arbeiten in direktem Kontakt mit Eltern und Tageskindern. Da Tageseltern mit Herz betreuen, fühlen diese die Sorgen von Tageskindern und die Belastungen von Eltern mit. Dies kann belastend für Tageseltern sein. Dazu kommt, dass die Arbeit als Tageseltern zu Hause stattfindet. Tageseltern müssen sich dennoch gut gegenüber Eltern und Tageskinder abgrenzen können. Tipps und Tricks dazu im Weiterbildungskurs.

 

Montag, 14. Dezember 2015

Auf Wiedersehen Dorneck - Thierstein

Leistungsvereinbarung 2012 bis 2015 mit dem Kanton Solothurn

Der Kanton Solothurn verpflichtete den VTSO in der Leistungsvereinbarung 2012 bis 2015 das ganze Gebiet des Kantons Solothurn abzudecken. Also Tagesfamilienplätze im ganzen Kanton abzuklären, zu vermitteln und anzubieten.

Abdeckung des ganzen Kantonsgebiets

Dies war eine grosse Herausforderung. Die drei fusionierten regionalen Tagesfamilienvereine deckten nämlich nur die Gemeinden Stadt Solothurn, Feldbrunnen-St. Niklaus, Langendorf, Bellach, Biberist und den Bezirk Bucheggberg sowie den Oberen Leberberg ab. Der VTSO musste somit nach dem Zusammenschluss die Beziehungen zu den bisherigen Gemeinden aufrechterhalten und sich zugleich in neue Regionen vorwagen. Die Festigung und Ausbreitung der Tagesfamilienbetreuung gelang nicht in allen Regionen gleich gut. Zudem waren die Bezirke Olten, Gösgen, Thal, Gäu, Dorneck und Thierstein für den Vorstand, die Geschäftsleitung und die Vermittlerinnen geschäftliches Neuland.

Der Aufbau konnte aber wegen der Auflage des Kantons nicht schrittweise vollzogen werden. Ab Beginn der Leistungsvereinbarung musste der VTSO im ganzen Kanton präsent sein und die Tagesfamilienbetreuung anbieten. Zuerst reisten die Vermittlerinnen von Solothurn aus in die weiter entfernten Gebiete. Dann wurde für die Region Olten und die Amtei Dorneck-Thierstein je eine Vermittlerin angestellt. Jetzt wies der VTSO regional verankerte Vermittlerinnen in allen Gebieten des Kantons auf.

Mühe in der Amtei Dorneck - Thierstein 

Trotz aller Bemühungen der regional verankerten Vermittlerin konnte das Tagesfamiliengeschäft in der Amtei Dorneck-Thierstein nicht Fuss fassen. Die Vermittlerin sprach bei verschiedenen Behörden vor. Leider erachteten die Gemeinden die Tagesfamilienbetreuung nicht als notwendig. Für viele Eltern waren die Betreuungskosten zu hoch. Sie suchten sich andere Formen der Kinderbetreuung.


Ende der Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Solothurn

Ab 1. Januar 2016 besteht keine Leistungsvereinbarung mehr zwischen dem Kanton Solothurn und dem VTSO. Damit entfällt auch die Auflage der Abdeckung des ganzen Kantonsgebiets.


Abbruch des Tagesfamiliengeschäfts in der Amtei Dorneck-Thierstein durch den VTSO

Um Kosten zu sparen und seine Kräfte zu bündeln, entschied der Vorstand, das Tagesfamiliengeschäft in der Amtei Dorneck-Thierstein einzustellen. Der regionalen Vermittlerin wie auch den Tagesmüttern wurde per Ende Jahr gekündigt. Die Vermittlerin hat bereits eine neue Anstellung angenommen, bei welcher sie besser ausgelastet ist als beim VTSO. Bei den Tagesmüttern war zurzeit der Kündigung kein Betreuungsverhältnis laufend.

Der VTSO verabschiedet sich von der Region Dorneck-Thierstein und konzentriert sich auf die anderen Regionen des Kantons. Sollte das Tagesfamiliengeschäft aber in Zukunft im Schwarzbubenland wieder anziehen, wäre der VTSO bereit zurückzukommen. Also auf Wiedersehen!

Montag, 30. November 2015

Tariferhöhung - ein unattraktiver Entscheid


Mitteilung der Tariferhöhung


Mitte November 2015 verschickte die Geschäftsstelle des VTSO den Informationsbrief zur Tariferhöhung: Die Vollkosten pro Stunde und Kind werden per 16. Januar 2016 um 70 Rappen erhöht. Neu: CHF 12.70. Dem Vorstand fiel dieser Entscheid nicht leicht.

Wegfall von CHF 50‘000 Ertrag schmerzt


Der Kanton Solothurn erklärte anfangs 2015, dass die Leistungsvereinbarung mit dem VTSO nicht erneuert werde. Die Leistungsvereinbarung läuft nach vier Jahren per 31. Dezember 2015 aus. Damit fällt die finanzielle Unterstützung von CHF 50‘000 pro Jahr weg.

Diese Ertragseinbusse schmerzt sehr. Der Vorstand sucht nach Möglichkeiten, das entstehende Ertragsloch zu stopfen. Ertrag erhöhen oder Aufwand senken.

Leider ist die Sponsoringsuche in der Zeit des starken Franken sehr schwierig. Die Reserven der Unternehmen wurden verschlungen und damit senkte sich die Ausgabefreude deutlich. Umso mehr: Spenden sind jederzeit herzlich Willkommen!

Aufwand senken, aber nicht zulasten der Qualität

Einig sind sich der Vorstand, die Geschäftsleitung und die Vermittlerinnen, dass der Aufwand nicht zulasten der Qualität gesenkt werden darf. Das Wohl des Kindes bleibt an erster Stelle. Dies kann nur mit gut abgeklärten und motivierten Tageseltern, professioneller Beratung und Vermittlung sowie rechtlich haltbaren Dokumenten umgesetzt werden. Die Eltern sollen weiterhin einen kontrollierten, sicheren und guten Kinderbetreuungsplatz in einer Familie haben. Dafür steht der VTSO nach wie vor ein.

Der Löwenanteil der Kinderbetreuungskosten (Tarife) wird durch die Löhnen der Tageseltern vorgegeben. Diese sind der grösste Aufwandposten des VTSO. Im Gegenzug stellen die verrechneten Betreuungskosten die grösste Einnahmequelle des VTSO dar. Eine effizientere Kinderbetreuung ist nicht möglich: Denn eine Stunde Betreuung bleibt eine Stunde Betreuung.

Ertrag erhöhen mit der Unterstützung durch Gemeinden


Noch zu wenig Gemeinden waren bereit mit dem VTSO eine Leistungsvereinbarungen abzuschliessen. Mit Hilfe dieser könnten die Tarife in der jeweiligen Gemeinde gesenkt werden. Leistungsvereinbarungen bestehen mit den Gemeinden: Stadt Solothurn, Biberist, Feldbrunnen – St. Niklaus und ab 1. Januar 2016 neu Bettlach.

In diesen Gemeinden bietet der VTSO entweder einkommensabhängige Tarife oder wie in Bettlach wenigstens den begünstigten Tarif an. Für alle Eltern in diesen Gemeinden gilt der begünstigte Tarif von maximal CHF 12.

Daneben gibt es Gemeinden, welche die Eltern direkt also nicht über den VTSO unterstützen. In Olten erhalten Eltern ab 1. Januar 2016 nach den Vorgaben der Stadt Olten finanzielle Unterstützung durch sogenannte Betreuungsgutscheine.

Mithilfe Eltern


Liebe Eltern, ihr könnt mithelfen. Erkundigt euch in euren Gemeinden (Gemeindeverwaltung, Gemeindepräsidium) nach finanzieller Unterstützung für die Kinderbetreuung. Einige Gemeinden haben den VTSO auch wissen lassen, dass sie bereit wären, bei Bedarf Eltern direkt zu unterstützen. Schliesslich bezahlen alle erwerbstätigen Eltern bei der Wohngemeinde Steuern. Da könnte diese den erwerbstätigen Eltern auch etwas zurückgeben.

 

Montag, 16. November 2015

Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde Bettlach

Nachdem der Antrag der Kommission für Gesellschaft und Gesundheit von Bettlach an der Gemeinderatssitzung vom 25. August 2015 zur Prüfung einer Leistungsvereinbarung zurückgewiesen wurde, stand ein neuer Antrag der Kommission in der Gemeinderatssitzung vom 20. Oktober 2015 auf der Traktandenliste.

Zur Diskussion stand der Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem VTSO. Mit dem Abschluss der Leistungsvereinbarung wird das Angebot des VTSO Bettlach gesichert. Der VTSO bietet Gewähr für eine gute Qualität der Kinderbetreuung in Tagesfamilien sowie die arbeitsrechtliche Absicherung der angestellten Tageseltern. Die Betreuungsstunden haben sich in den letzten Jahren in Bettlach sehr gesteigert. Für das Jahr 2015 wird mit etwa 2‘000 Betreuungsstunden gerechnet; eine Hochrechnung für das Jahr 2016 aufgrund der jetzt bestehenden Vereinbarungen ergibt sogar 8‘000 Betreuungsstunden.

Waren die Fraktionen an der ersten Lesung gegenüber einem Abschluss einer Leistungsvereinbarung noch skeptisch und erachteten das Angebot als vernachlässigbar, so konnte ein deutlicher Meinungswechsel an der Sitzung erkannt werden.

Die Fraktion FDP lobte die gute Organisation und Homepage, auf welcher zu praktisch allen Fragen Antworten geboten werden. Die Organisation werde sauber und transparent geführt. Die Unterstützung mittels einer Leistungsvereinbarung sei für nur zwei Jahre. Danach könnte neu entschieden werden.

Die Fraktion CVP, welche sich in der ersten Lesung dafür einsetzte, dass der Antrag neu geprüft werde, war mit dem zweiten Antrag vollumfänglich zufrieden. Sie seien gespannt, auf die „gesamtheitliche Lösung der Kinderbetreuung in Bettlach“, welche die Kommission ausarbeiten wolle.

Die Fraktion SP unterstützte den Antrag. Der Gemeinde Bettlach drohe die Überalterung. Es sei wichtig, in Bettlach auch etwas für Familien und Kinder anzubieten. Die Fraktion setzte sich bereits an der ersten Lesung ohne Erfolg dafür ein, die Unterstützung auf die Eltern auszuweiten, um bei den Kindseltern einkommensabhängige Tarife zu ermöglichen.

Die Fraktion SVP war sich darin einig, dass die Gemeinde mit dem Beitrag an den VTSO einfach Geld ausschütte. Wenn schon seien die Kindseltern zu unterstützen, aber dies nur, wenn dies notwendig sei. Dagegen war einer der Gemeinderäte der SVP aber auch der Meinung, dass der Beitrag an den VTSO nur „ein Tropfen auf den heissen Stein“ sei und für die Gemeinde Bettlach kaum ins Gewicht falle.

Der Antrag der Kommission wurde mit 10 von 11 Stimmen angenommen. Die Gemeinde Bettlach schliesst mit dem VTSO eine Leistungsvereinbarung für zwei Jahre ab. Darin verpflichtet sich Bettlach pro Einwohner einen Franken zu bezahlen. Der VTSO bietet die Tagesfamilienbetreuung in Bettlach sicher für die Dauer der Leistungsvereinbarung an. Das Angebot wird öffentlich publiziert, die Qualität in den Tagesfamilien wird kontrolliert. Zudem werden die Vollkosten pro Betreuungsstunde und Kind per 1. Januar 2016 nicht auf CHF 12.70 erhöht, sondern bleiben auf den bisherigen CHF 12.00. Der Vertrag wurde am 6. November 2015 unterzeichnet.

Vielen Dank der Gemeinde Bettlach für das Vertrauen und die Unterstützung.

 

Montag, 2. November 2015

Weiterbildungskurs Essen


Der VTSO führt Aus- und Weiterbildungskurse für Tagesmütter und Tagesväter durch. Am 21. Oktober 2015 fand in Solothurn die Weiterbildung „Essen“ unter der Kursleitung von Daniela Caruso Barba statt. Das Thema Essen für Kinder hat mich angesprochen und daher nahm ich an diesem Abend am Kurs teil.

Die Kursleiterin erklärte uns bereits zu Beginn: „Essen sei ein sehr heisses Thema.“ Sie würde uns sensibilisieren, aber nicht belehren.

Die Einführung ins Thema begann mit einem Fragebogen zur Essgeschichte. Dabei ging es um Fragen wie: Ich musste alle Lebensmittel probieren. Oder: Ich durfte mit dem Essen spielen. Oder: Ich wurde mit Esswaren belohnt und bestraft. Bereits da wurde mir klar, wie meine heutigen Essgewohnheiten durch meine Kindheit geprägt wurden. Und wie ich diese praktisch ungefiltert an meine fünfjährige Tochter weitergebe.

Nachdem gruppenweise die Erfahrungen aus der Kindheit ausgetauscht wurden, lasen wir einen Bericht über die Bedeutung des Essens. Also was erzwingen die Eltern, wenn sie von den Kinder bspw. verlangen, sie müssten den Teller leer essen. Gewöhnen sich die Kinder daran, den Teller leer zu essen, ohne Hunger zu haben, so verfestige sich im Kopf das Signal: „Satt sein“ mit dem leeren Teller. Dies entspreche aber nicht dem Bedürfnis des Körpers.

Überhaupt wurde klar, dass Zwang beim Essen keinen Platz hat. Wobei man bereits dann von Zwang spreche, wenn die Fremdbestimmung mächtiger ist, als der eigene Entscheid. Für mich ist klar, dass Zwang nicht zum Essen gehört. Und ich war eigentlich auch überzeugt, dass ich meine Tochter nicht zum Essen zwinge. Oder?

Ein Beispiel aus der Praxis: Meine Tochter verweigert das Mittagessen und möchte lieber gleich nur Schokoladeneis essen. Mein Partner und ich erklären: „Wenn du nichts isst, bekommst du auch keine Glace.“ Zwang? Bestrafung und/oder Belohnung? Ja, eigentlich ganz klar: Das ist Zwang.

Und ich dachte, ich würde meine Tochter nicht zwingen und auch nicht mit Essen bestrafen und belohnen. Dazu gehört für mich aber auch, dass sie nicht nur Schokoladeneis isst. Wie löse ich jetzt meinen Interessenskonflikt? Gebe ich nach und lasse sie nur Schokoladeneis essen oder beharre ich darauf, dass sie vorher wenigstens ein wenig probiert? Die Lösung für mein Problem habe ich im Kurs nicht erfahren. Zum Glück ist im Herbst keine Glacezeit mehr.

Nach heissen Diskussionen richteten wir unsere Pausenverpflegung selber her: Kindersushi und Frucht-Igel:
 
Kindersushi und Frucht-Igel

Kindersushi und Frucht-Igel
 


















Nach der Pause streiften wir kurz die gesunde Ernährung und die ausgewogene Ernährung. Für die gesunde Ernährung kann auf die Lebensmittelpyramide verwiesen werden. Unter ausgewogener Ernährung versteht man, die bewusste Ernährung, sich Zeit nehmen fürs Essen, genügend Wasser trinken, Früchte und Gemüse essen und regelmässiges Essen. Eigentlich alles klar und doch immer wieder ins Gedächtnis zu rufen.

Zum Schluss stellten wir noch fest, wie viel raffinierter Würfelzucker (3 Gramm) in Lebensmitteln steckt. In 100 Gramm Tomaten-Ketchup sind 9 Stück Würfelzucker und im Fruchtjoghurt (250 Gramm) sind es 13 Würfelzucker.

Ich bin begeistert vom Kurs und der Kursleiterin. Jetzt hinterfrage ich meine Essensregeln und Essgewohnheiten vermehrt.

 

Montag, 19. Oktober 2015

Neue Finanzhilfen des Bundes für Kinderbetreuung in Vernehmlassung

Zwei neue Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung


„Der Bundesrat will mit gezielten Finanzhilfen die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fördern. Dafür sollen die Kantone in den nächsten acht Jahren 100 Millionen Franken erhalten.“ So der Text vor kurzem in der Zeitung. Aber was bedeutet dies für den VTSO. Ich habe den entsprechenden Erläuternden Bericht des Bundesrats vom 18. September 2015 zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens durchgelesen und zusammengefasst:

Zwei neue Finanzhilfen, für welche 100 Millionen Franken gesprochen werden sollen:

  1. Finanzhilfen als Anreiz für Kantone und Gemeinden, dass sie die familienergänzende Kinderbetreuung allenfalls unter Einbezug der Arbeitgeber stärker subventionieren, um so die Drittbetreuungskosten der Eltern zu reduzieren; 
  2. Finanzhilfen für Projekte, die vor allem im schulergänzenden Bereich das Betreuungsangebot noch besser auf die Bedürfnisse erwerbstätiger und sich in Ausbildung befindlicher Eltern abstimmen.

Finanzhilfe als Anreiz zur stärkeren Subvention


Der Bundesrat stellte fest, dass die Drittbetreuungskosten der Eltern in der Schweiz sehr hoch sind. Dies liege jedoch nicht an den Vollkosten der Betreuungsangebote, welche dem internationalen Vergleich entsprächen, sondern an der geringeren Finanzierung durch die öffentliche Hand. Die Nachbarländer der Schweiz beteiligen sich deutlich stärker an den Drittbetreuungskosten.

Mit der finanziellen Beteiligung durch den Bund sollen die Kantone und Gemeinden zu einer stärkeren Unterstützung aufgefordert werden. Die Finanzhilfe erhalten ausschliesslich die Kantone. Sie sind dann gefordert.

Auch der Kanton Solothurn könnte dann ein entsprechendes Gesuch beim Bund einreichen. Dies kann vieles beinhalten. Jedenfalls alles, was zur Erhöhung der Subventionen beiträgt. Da der VTSO familienergänzende Kinderbetreuung anbietet, stehen die Chancen nicht schlecht, von dieser Finanzhilfe profitieren zu können.

Zur Finanzhilfe für Projekte im schulergänzenden Bereich


Schon länger bekannt ist, dass Kindertagesstätten die Kinderbetreuung nur während der Öffnungszeiten erfüllen. Während Randzeiten und Schulferien bleiben manche Kitas geschlossen. Zudem gibt es für Mittagstische Wartelisten. Eltern mit unregelmässigen Arbeitszeiten haben kaum Möglichkeiten für eine Betreuung.

Nun, genau diese Nischen deckt der VTSO mit seinen sehr flexiblen Tagesmüttern ab. Er bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Kinderbetreuung während Randzeiten und Schulferien sowie über den Mittag an einem Mittagstisch; 
  • Wöchentlich flexibel vereinbarte Kinderbetreuungszeiten;
  • Öffnungszeiten kennt der VTSO nicht; Tagesmütter stehen den ganzen Tag, am Abend, am Wochenende und selten auch über Nacht zur Verfügung.
Dennoch sieht der Bundesrat Nachholbedarf. Es werden nur Projektkosten mitfinanziert und nicht der laufende Betrieb der Einrichtung, der aufgrund des unterstützten Projekts zustande kommt. Die Ausschüttung dafür schätzt der Bundesrat selber als gering ein.

Einziges Potential für diese Finanzhilfe sehe ich darin, dass auch eine Kinderbetreuung geschaffen werden könnte, welche die Aufnahme von kranken Kindern ermöglicht. Denn welcher berufstätige Elternteil kennt die Situation nicht, dass ein wichtiger Termin ansteht und das Kind krank im Bett liegt.

Ein langer Weg steht noch bevor


Ob diese Finanzhilfen wirklich kommen, ist nicht sicher. Es ist ein langer Weg mit einigen Hürden zu nehmen und ein Rechtsanspruch auf die Finanzhilfe besteht nicht! Dennoch hoffe ich auf gute zukünftige Projekte im Bereich der Kinderbetreuung.

Mittwoch, 30. September 2015

VTSO im Gemeinderat von Luterbach vom 21. September 2015

Seit der Gründung des VTSO sind der Vorstand und die Geschäftsleitung bestrebt, die Tagesfamilien für Eltern attraktiv sprich bezahlbar zu machen. Da gemäss § 107 Sozialgesetz (BGS 831.1) die Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung in der Zuständigkeit der Gemeinden liegt, führen wir immer wieder Gespräche mit den einzelnen Gemeinden.

Bei über 100 Gemeinden im Kanton Solothurn ist das harte Arbeit und wir können nicht alle zur gleichen Zeit bedienen. Daher sind wir auch auf das Interesse einer Gemeinde angewiesen.

Der Gemeinderat von Luterbach beschäftigte sich mit unserer Anfrage um finanzielle Unterstützung. Am 21. September 2015 gingen die Geschäftsleiterin und ich dann in den Gemeinderat von Luterbach. Der Verantwortliche Gemeinderat für Soziales organisierte uns ein Zeitfenster von 30 Minuten. Verschiedene Unterlagen zum Angebot des VTSO und den Zahlen von Luterbach wurden den Mitgliedern des Gemeinderats bereits im Vorfeld schriftlich zugestellt.

Die Geschäftsleiterin stellte zuerst kurz den VTSO vor und zeigte dabei die Organisation, Zahlen und Qualität auf. Anschliessend hatten die Ratsmitglieder die Möglichkeit zur Fragestellung.

Die Ratsmitglieder interessierten sich für die Kunden des VTSO (also die Eltern). Wie hoch der Ausländeranteil der Eltern sei, welche eine Tagesmutter hätten? Und wie viele alleinerziehende Eltern darunter seien? Zudem warf ein Ratsmitglied ein, dass die Hürden für Tagesfamilien nicht zu hoch zu stecken seien. Je weniger Hindernisse die Tagesmütter für die Aufnahme ihrer Arbeit überwinden müssten, desto mehr würden sich melden.

Die Rückmeldungen und Fragen der Ratsmitglieder sind immer sehr interessant. Und die Klärung dieser Anliegen und das Finden guter Lösungen gehört zur Arbeit an der Basis der Tagesfamilienbetreuung.

Entschieden wurde an der Gemeinderatssitzung noch nichts. Es war nur eine Information über den VTSO und dessen Angebote. Der Entscheid, ob die Gemeinde Luterbach mit dem VTSO eine Leistungsvereinbarung abschliessen will, ist noch ausstehend.

Den Ausführungen des Verantwortlichen Gemeinderats für Soziales zu folgen, wäre eine Objektfinanzierung gut. Diese würde die Eltern von Luterbach mit einkommensabhängigen Tarifen unterstützen. Eine reine Beteiligung mit einem Gemeindebeitrag oder die Deckelung einer Finanzierung zieht er weniger in Betracht.

Nichts konnte dagegen den Fragen und Anmerkungen der anderen Ratsmitglieder entnommen werden. Ob der Gemeinderat Luterbach in Zukunft einer Leistungsvereinbarung mit dem VTSO zustimmt, ist völlig offen.

Tatsache ist, dass mit einer Leistungsvereinbarung mit Objektfinanzierung der VTSO auf dem Gemeindegebiet von Luterbach einkommensabhängige Tarife sowie einen Geschwisterrabatt einführen könnte. Davon profitieren die Eltern von Luterbach, welche ihr Kind oder ihre Kinder bei einer Tagesmutter des VTSO betreuen lassen.

Die Situation in Luterbach stellt sich aktuell wie folgt dar. In Luterbach hat es keine Kindertagesstätte, keinen Hort, keine Krippe. Beim VTSO ist eine Tagesmütter angestellt. Es werden zwei Kinder mit Jahrgang 2014 und 2015 betreut. Mit einer Leistungsvereinbarung mit Objektfinanzierung wird das Angebot des VTSO in Luterbach attraktiver und die Gemeinde würde wesentlich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.

Mitarbeiteranlass – Tagesmütter im Stadttheater Solothurn

Der Verein Tagesfamilien Kanton Solothurn (VTSO) lud am 4. September 2015 zum ersten Mitarbeiteranlass in seiner Geschichte ein. Zuerst war ein vollgepacktes Nachmittagsprogramm geplant. Nachdem sich die Anmeldungen jedoch im bescheidenen Rahmen hielten, wurde das Programm bis auf die Stadttheaterführung abgespeckt.

Nichts desto trotz trafen sich 16 Tagesmütter, Vermittlerinnen, Geschäftsleitung und Vorstandsmitglieder am Freitagnachmittag vor dem Stadttheater. Die Assistentin des Schauspiels am Theater Orchester Biel Solothurn nahm uns sehr motiviert im neu sanierten Theater in Empfang. Bereits beim Eintritt ins Theater fühlten wir die Spannung wegen der in nur wenigen Stunden stattfindenden Premiere zur Aufführung „Der Besuch der alten Dame“.

Auf der Bühne fanden noch die letzten Vorbereitungen statt. Licht und Ton musste noch aufeinander eingestellt werden. Unser Rundgang führte durch sämtliche Gänge und wir erkundeten jeden Winkel. Im Saal nahmen wir in der ersten und zweiten Reihe Platz und genossen die neue Atmosphäre. Mit Ananasquark wurden die alten Malereien im Saal wieder aufgefrischt und konnten so erhalten bleiben. Die Auffrischung der Malereien führte jedoch auch zur Verlängerung der Sanierungsarbeiten. Diese dauerten eineinhalb Jahre. Dafür erstrahlt der Theatersaal in neuem Glanz.

Saal Stadttheater Solothurn
Im Saal des Stadttheaters Solothurn

Hinter der Bühne sahen wir die Garderoben der Schauspieler und den Ort für die Maske mit verschiedenen Perücken. Damit die Frisur des Hauptdarstellers im Stück echt wirkt, wurde bei seiner Perücke jedes Haar einzeln geknüpft. Im Dachstuhl befindet sich der Fundus mit unzähligen Kostümen. Von Boas über Jacken, Röcke und Schuhen ist dort alles vorhanden. Am liebsten hätten wir uns noch etwas länger im Fundus aufgehalten und ein oder zwei Kostüme anprobiert, doch es gab noch einiges zu sehen und eben – die Premiere in ein paar Stunden. In der Schneiderei waren die Gewandmeisterinnen an der Arbeit. Die Requisiten für die Premiere standen bereits hinter der Bühne bereit.



Schneiderei Stadttheater
In der Schneiderei des Stadttheaters

Unsere engagierte Theater-Führerin erklärte uns auch die sehr wichtigen Aufgaben des Inspizienten während der Aufführung. Dieser habe das Ganze Stück im Griff und manage alles. Falle dieser aus, führe dies meistens zur Absage der Aufführung.

Das Treiben hinter der Bühne während einer Aufführung könne sehr hektisch sein. Manchmal bliebe dem Schauspieler für den Kostümwechsel nur ein paar Minuten. In diesen Fällen sei dieser völlig auf die „Ankleider“ angewiesen.

Natürlich wurden wir über die Gebräuche bei den Schauspielern orientiert, wobei der Umgang mit dem Aberglauben bei allen Schauspielern sehr individuell sei. Es werde nicht „Viel Glück“ gewünscht. Anstatt hiesse es toi toi toi mit Spucken über die linke Schulter. Dies jedoch nur, wenn bereits ein Kostümteil getragen werde. Bedanken dürfe man sich für diese Geste jedoch nicht. Es werde dann irgendwie genickt und gemunkelt. Auch dürfe im Theater der Name Macbeth nicht ausgesprochen werden, da dies Unglück bringe. Werde der Name erwähnt, müsse die Person dreimal ums Theater laufen.

Beim Abschied wünschte die Geschäftsleiterin dann eben nicht viel Glück für die bevorstehende Premiere sondern: „Der Zug mit der alten Dame möge rechtzeitig heute Abend einfahren.“ Zum Abschluss gab es noch ein Apéro. Der Anlass war gelungen. Vielen Dank nochmals an die Theater-Führerin und die Organisatorinnen.

VTSO Apero
Der VTSO beim Apéro

Der VTSO bloggt

Den Verein Tagesfamilien Kanton Solothurn (VTSO) gibt es nun über drei Jahre im Kanton Solothurn. Sein Ziel ist die Vermittlung von familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen in Tagesfamilien sowie die Betreuung von Tagesfamilien.

Noch nie davon gehört? Da sind Sie wohl nicht allein. Die Kinderbetreuung in Tagesfamilien im Kanton Solothurn steht meiner Meinung nach im Schatten der bekannteren Form der familienergänzenden Kinderbetreuung in einer Kindertagesstätte, einer Krippe oder einem Kinderhort. Immer wieder muss ich in der Zeitung lesen, wie Kitas und familienergänzende Kinderbetreuung gleich gesetzt. Dabei ist familienergänzende Kinderbetreuung viel mehr als nur Kitas.

Wieso überhaupt ein Blog über Tagesfamilien?

Trotz traditioneller Kommunikation wie Flyer, Homepage und Medienberichte kann nicht die Rede davon sein, dass die Öffentlichkeit den VTSO zur Kenntnis genommen hat. Daher ist die Kommunikation jetzt zu steigern.

Tagesfamilien
Gerade für die Publikation von Berichten in Zeitungen stellt sich die Frage, wo diese abgedruckt werden. Unter den Berichten über die Vereinsaktivitäten in der Region gehen sie rasch unter. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Bericht gedruckt wird ist grösser, dabei wird er dort wohl nur von Leuten gelesen, welche einen Bezug zum Verein haben. Damit ist die Erreichbarkeit trotz Publikation in der Zeitung gering.

Dazu kommt: Der VTSO ist ein Verein, welcher für das ganze Kantonsgebiet von Solothurn zuständig ist. Entsprechend sollten die Berichte auch über die Gemeinden ja Regionen hinaus publiziert werden. Für den Kanton Solothurn ist das sehr schwierig. Eine Zeitung, welche das ganze Gebiet abdeckt, gibt es nicht. Mit welcher Zeitung erreicht man also die Solothurner und Solothurnerinnen?


Blog

In Zeitungen und Zeitschriften las ich immer häufiger von den Erfolgen, welche mit den Social Medien erzielt wurden. Dies begann mich zu interessieren. Voller Begeisterung arbeitete ich Bücher und Berichte über die Möglichkeiten der Social Medien durch. Ich stellte mir vor, für den VTSO einen Blog aufzubauen. Mein Elan wurde zuerst von den Mitgliedern des Vorstands und der Geschäftsleitung skeptisch aufgenommen. Nach der Erarbeitung eines Konzepts konnte ich sie aber soweit überzeugen, das Projekt VTSO-Blog starten zu dürfen.

Mit dem VTSO-Blog will ich Euch zeigen wer Tagesfamilien im Kanton Solothurn sind und was sie tun und leisten. Dabei geht es auch immer um den Trägerverein VTSO, seine Organisation, Abläufe und Köpfe dahinter. Aber auch die Beziehungen zwischen Dachverbänden, Kanton, Gemeinden und Eltern. Dabei ist nicht nur eine einseitige Berichterstattung gefragt. Gerne nehme ich Eure Kommentare und Anregungen auf und diskutiere mit Euch über die familienergänzende Kinderbetreuung sowie über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.