Willkommen im VTSO Blog

Willkommen im VTSO Blog


Als Non-Profit Organisation bauen wir im Kanton Solothurn das Angebot für Betreuungsplätze für Kinder in Tagesfamilien auf. Den einzelnen Einwohnergemeinden bieten wir Hand, kostengünstig und bedarfsgerecht Tagesbetreuungsplätze in ihrer Gemeinde zu schaffen.

Bei all unserer Arbeit und den Entscheidungen die wir fällen müssen, ist es uns ein Anliegen stets das Wohl des Kindes im Auge zu behalten. In diesem Blog berichten wir über unseren Alltag, um der Öffentlichkeit Einblick in unsere Arbeit zu geben.

Mittwoch, 23. März 2016

Inhalt Notfallkonzept des VTSO

Auszüge aus der Präsentation „Verhalten in Notfällen“ vom 9. März 2016 von Gabriela Mathys, Präsidentin des VTSO. 

Nach der Literatur von Beta Sartory / Patrick Senn / Bettina Zimmermann / Sita Mazumdea, Praxishandbuch Krisenmanagement, Krisenmanagement nach der 4C-Methode, St. Gallen / Zürich 2013

Chancen und Risiken

Jedes unternehmerische Handeln ist mit Risiken verbunden.

Der VTSO ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt.

Folgen von eingetretenen Risiken:
--> Erfolg geschmälert
--> Existenz bedroht

Risiken sind Chancen! Risiken eingehen, aber:
  • Der Risiken bewusst sein
  • Die Risiken erkennen
  • Die Risiken beherrschen

VTSO erarbeitete zum Bewusstsein, zur Erkennung und Beherrschung der Risiken:
  • Risikomanagement
  • Risikoinventar
  • Krisenmanagement
  • Beschwerdemanagement

Risikomanagement regelt die Abläufe zur Strategie-findung, Organisation und Prüfung.

Risikoinventar legt die Risiken fest: Umschreibung des Szenarios, Abschätzung des Eintreffens und treffen von Massnahmen. Risikoeinteilung in:
  • Marktrisiken
  • Managementrisiken
  • Operative Risiken
  • Finanzielle Risiken

Risiken bei der Kinderbetreuung

Risikoinventar: Operatives Risiko (O3)

Thema: Ein Kind kommt zu Schaden.
Szenario: Kind während der Betreuung in der Tagesfamilie:
  • schwerer Unfall
  • Tod
  • Kindesmissbrauch (oder Verdacht)

Schaden für VTSO: mittel bis sehr gross
Wahrscheinlichkeit: gering, aber nicht gleich null

Massnahmen:
  • Aus- und Weiterbildung Tageseltern (Prävention)
  • Einhaltung Sorgfaltspflichten, pädagogisches Konzept und Verhaltenskodex (Prävention)
  • Prüfung und Kontrolle der Betreuungsplätze durch Vermittlerinnen (Prävention)
  • Strafregisterauszug von Tageseltern und Erwachse-nen im gleichen Haushalt (Prävention)
  • Versicherung (Deckung finanzieller Schaden)
  • Krisenmanagement (Schadensbegrenzung)

Prozessablauf für Risiko O3 – erste Massnahmen

--> Schwerer Unfall, Todesfall, Kindsmissbrauch

Erste Massnahmen:
  1. Unfallstelle sichern, Erste Hilfemassnahmen, andere Kinder und sich selber in Sicherheit bringen
  2. Aufbieten von Ambulanz, Notarzt, Polizei, Feuer-wehr usw.
  3. Situationsabhängig: Benachrichtigung der Eltern
  4. Benachrichtigung Vermittlerin und Geschäftsstelle: Je früher desto besser! Einsetzung Krisenstab
  5. Situationsabhängig: Vermittlerin, Geschäftsstelle benachrichtigt Eltern

Massnahmen des VTSO:
  1. Unterstützung der betroffenen Tagesfamilie Krisenmanagement
  2. Klärung Ersatzbetreuung
  3. Unterstützung und Hilfe der betroffenen Familie Krisenmanagement
  4. Geschäftsstelle macht Meldung an Versicherung
  5. Allenfalls Medienmitteilung Krisenmanagement

Krisenmanagement

--> Einsetzung Krisenstab bei operativer Krise:

Vorsitz / Leiterin: Geschäftsleiterin
Mitglieder Stab: Präsidentin
zuständige Vermittlerin
ev. Ressortverantwortliche Finanzen

Krisenkommunikation

--> Krisenkommunikation:
  1. Medienauftritte vorbereiten (Krisenstab)
  2. Medien-Communiques (Krisenstab)
  3. Medienkonferenzen (Krisenstab)
  4. Verhalten bei Medienüberfällen

Verhalten bei Medienüberfällen

Ausgangslage: Medienschaffende kreuzen unvermittelt vor Ort auf. Was tun?

  • Ruhe bewahren, nicht den Kopf verlieren.
  • Medienschaffende wollen Informationen.
  • Krisenstab legt fest, wer mit Medien kommuniziert. Medienschaffende freundlich darauf hinweisen.

Die Go’s!
  • Immer freundlich bleiben. Insbesondere wenn die Kamera bereits läuft. Alles, was getan oder gelassen wird, kann Gegenstand der Berichterstattung wer-den.
  • Nur Auskunft geben, wenn Krisenstab dies erlaubte. Andernfalls Medienschaffende freundlich darauf hinweisen, wer für die Auskunftserteilung zuständig ist.

Die No-Go’s!
  • Nie die Hand vor die Kameralinse halten.
  • Nie die Türen zuschlagen oder handgreiflich wer-den.
  • Nie Medienschaffenden Dinge wegnehmen oder sie auf öffentlichem Grund belangen / wegweisen.

Juristisches:
  • Medienschaffende haben grundsätzlich das Recht, vom öffentlichen Grund und Boden aus zu berichten. Das schliesst das Recht ein, dort zu filmen oder Interviews zu führen. Auch mit Mitarbeitenden und Personen, die sich über den VTSO beschweren.
  • Medien haben kein Recht, ohne Einverständnis auf dem Grund und Boden oder gar im Gebäude des VTSO oder einer Tagesfamilie zu arbeiten. Das kann der Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen. Insbesondere nachdem die Medienschaffenden freundlich aufgefordert wurden, das Areal zu verlassen.
  • Der VTSO und die Mitarbeitenden haben das Recht am eigenen Bild und Ton. Alle können verlangen, dass Material von ihnen gelöscht wird und nicht ausgestrahlt werden darf. Eine Ausnahme besteht praktisch immer, wenn ein übergeordnetes öffentliches Interesse besteht.

Care

--> Umfassendes Care durch Krisenstab organisiert:
  1. Betreuung von Betroffenen, Angehörigen und Mitarbeitenden
  2. Interne Kommunikation
  3. Schutz und Abschirmmassnahmen von Betroffenen und Angehörigen
  4. Einrichten und betreiben einer internen Hotline
  5. Stressmanagement für Beteiligte und Mitglieder der Führungsorganisation


Mitarbeiteranlass des VTSO - Vorstellung des Notfallkonzepts

Notfallkonzept für den VTSO

Die familienergänzende Kinderbetreuung in Tagesfamilien ist nicht risikolos. Wie auch bei jeder Familie zu hause besteht die Gefahr, dass ein Kind zu Schaden kommen kann. Dies allein ist bereits schlimm. Doppelschlimm ist dies, wenn der Schaden bei einer Tagesmutter eintritt. Nicht nur die betroffene Tagesfamilie macht sich grosse Vorwürfe. Nein auch die Eltern leiden darunter und überlegen sich, wie sie so egoistisch sein konnten und das Arbeiten gegenüber dem Kind vorzogen. Dies gilt es zu verhindern.

Bewusstsein, Erkennen und Beherrschen von Risiken

Der Vorstand und die Geschäftsleitung des VTSO haben sich mit Notfällen und weiteren Risiken des Geschäftsbetriebs auseinandergesetzt. Dabei ging es um das Bewusstsein, Erkennen und Beherrschen der Risiken. Der Vorstand und die Geschäftsleitung haben dazu ein Risikomanagement, ein Risikoinventar, ein Krisenmanagement und ein Beschwerdemanagement erarbeitet. 

Risiken und Chancen

Jedes Geschäft hat seine Risiken so auch die Kinderbetreuung. Dies zu leugnen, wäre falsch. Diese wie der VTSO bewusst zu machen, zu erkennen und soweit möglich zu beherrschen, ist der richtige Lösungsansatz. Denn dass ein Geschäft ein Risiko birgt, bedeutet nicht, dass dieses gemieden werden muss. Ansonsten müsste der VTSO sein Geschäft aufgeben. Ein Risiko kann auch eine Chance sein.

Vorstellung des Notfallkonzepts - Mitarbeiteranlass vom 9. März 2016

Was nutzen die besten Konzepte und Arbeitsabläufe, wenn niemand oder nur die Vorgesetzten davon Kenntnis haben? Nichts. Daher führte der VTSO am Mittwoch, 9. März 2016 in der Jugendherberge in Solothurn einen Mitarbeiteranlass durch. Thema war unter anderem das Vorgehen, wenn ein Tageskind einen schweren Unfall erleidet oder gar zu Tode kommt. 

Die Teilnehmerzahl war sehr gut. Die meisten aktiven Tagesmütter konnten den Abend freihalten und am Mitarbeiteranlass teilnehmen. Die Präsidentin stellte das Notfallkonzept vor. Zum Inhalt im nächsten Beitrag.

Gute Anregungen von den Tagesmüttern - Erreichbarkeit?

Eine wichtige Frage aus der Runde war die Erreichbarkeit der Vermittlerinnen oder der Geschäftsleitung. Tagesmütter betreuen "rund um die Uhr" also auch über Nacht und am Wochenende. Die Vermittlerinnen und auch die Geschäftsstelle seien aber nicht immer erreichbar.

Der Vorstand und die Geschäftsleitung nahmen diese Anregung dankend auf. Bereits an der folgenden Vorstandssitzung wurde die Frage besprochen: Der Vorstand, die Geschäftsleitung und die Vermittlerinnen sind jetzt mit einem WhatsApp-Notfall-Chat verbunden. So ist der Informationsfluss bei einem Vorfall sehr rasch aufgestellt. Die Vermittlerinnen werden an ihrer Sitzung den Piquettdienst besprechen.

Weitere gute Anregung - Jede Tagesmutter muss ihr eigenes Notfallkonzept haben

Jede Tagesmutter muss aber auch selber wissen, wie sie bei einem Vorfall vorgehen soll. Dazu sind die Telefonnummern der Eltern oder des Kinderarzt auf dem Mobiltelefon einfach zu speichern und damit auch ausser Haus rasch Griff bereit. 

Der Vorstand hat die Möglichkeit einer "Notfallkarte"in der Grösse einer Visitenkarte in die Runde gestellt. Die Notfallkarte soll die Tagesmutter als solche ausweisen. Zudem wäre die Telefonnummer des VTSO aufgeführt. Die Notfallkarte ist in Bearbeitung und kann den Tagesmüttern bald zugestellt werden.

Reflexion

Beim Notfallkonzept handelte es sich um ein schweres Thema. Das Interesse war jedoch gross und die Rückmeldungen der Teilnehmerinnen gut. Ich hoffe, dass das Thema bei allen Teilnehmerinnen zu Überlegungen geführt hat, wie sie in einem Notfall vorgehen sollen.    

Der VTSO hat sich auf einen Notfall so gut als möglich vorbereitet. Natürlich ist es ganz anders, wenn wirklich ein solcher Eintritt. Hoffentlich mögen sich die betroffenen Tagesmütter an das Notfallkonzept des VTSO erinnern. Eine Auffrischung von Zeit zu Zeit ist wohl notwendig.

Ich hoffe auf jeden Fall, dass beim VTSO und auch bei den anderen familienergänzenden Kinderbetreuungsangeboten nie ein Kind einen schweren Unfall erleidet oder gar zu Tode kommt.   



Montag, 7. März 2016

Meldepflicht von Tageseltern beim Amt für soziale Sicherheit - Praxisänderung

Amt für soziale Sicherheit als Aufsichtsbehörde

Das Amt für soziale Sicherheit des Kantons Solothurn ist Aufsichtsbehörde von Tageseltern.  Per 1. Januar 2016 führt nicht mehr der VTSO die Erstabklärungen durch sondern das Amt. Mit der Übernahme der Erstabklärungen führt das Amt auch gleich eine Praxisänderung ein.

Erstabklärung und jährliche Kontrolle nur bei meldepflichtigen Tagesfamilien

Das Amt für soziale Sicherheit unterscheidet zwischen meldepflichtigen und nicht meldepflichtigen Tageseltern. Meldepflichtige Tageseltern unterstehen der Aufsicht des Kantons. Die nicht meldepflichtigen Tageseltern werden dagegen vom Kanton weder geprüft noch jährlich kontrolliert.

Voraussetzungen für die Meldepflicht beim Kanton

Die Meldepflicht umschreibt das Amt für soziale Sicherheit in den Kantonalen Richtlinien für die Bestätigung und Aufsicht von Tagesfamilien, Stand 1. Juli 2015, wie folgt:

"Personen und Familien, welche die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen, gelten als Tagesfamilien und unterstehen gemäss Art. 12 Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO, SR 211.222.338) der Meldepflicht:
  • Kinder unter 12 Jahren werden regelmässig tagsüber im eigenen Haushalt betreut;
  • das Betreuungsangebot besteht während mindestens 16 Stunden pro Woche;
  • die Betreuung wird gegen Entgelt wahrgenommen.
Die zeitliche Grenze des wöchentlichen Betreuungsumfangs von 16 Stunden bezieht sich nicht auf die Betreuung eines einzelnen Kindes, sondern auf das Gesamtangebot der Tagesfamilie.

Kurzfristige Betreuungsverhältnisse (z.B. nur Sommerferien) sind nicht meldepflichtig. Wenn eine Familie plant, mehr als drei Monate als Tagesfamilie tätig zu sein, untersteht sie der Meldepflicht vom ersten Tag an.

Nicht meldepflichtig sind Tagesbetreuungsverhältnisse, wenn sie im verwandtschaftlichen Rahmen stattfinden oder die Voraussetzungen der Meldepflicht nicht kumulativ erfüllen."

Praxisänderung bei der Berechnung des Betreuungsangebots

Neu werden nicht die total geleisteten Betreuungsstunden einer Tagesfamilie berechnet sondern die einfachen Präsenzstunden. Die Präsenzstunden zählen, unabhängig davon, wie viele Kinder betreut werden.

Dazu zwei einfache Beispiele: 
  1. Eine Tagesmutter, welche 75 Betreuungsstunden (fünf Kinder während 15 Stunden) ausweist, ist nach der neuen Auslegung des Amts nicht mehr meldepflichtig. Sie erreicht die Mindestbetreuungszeit von 16 Stunden pro Woche nicht. 
  2. Dagegen ist eine andere Tagesmutter meldepflichtig, obwohl sie "nur" 16 Stunden (ein Kind an zwei Tagen) ausweist.
Nach der bisherigen Auslegung und Praxis des VTSO waren beide Tagesmütter meldepflichtig. Das Amt sieht es anders und legt den Begriff "Gesamtangebot" anders aus. 

Geschichtlicher Hintergrund der Formulierung der Kantonalen Richtlinie

Tatsächlich ist der umstrittene Satz nicht leicht verständlich: "Die zeitliche Grenze des wöchentlichen Betreuungsumfangs von 16 Stunden bezieht sich nicht auf die Betreuung eines einzelnen Kindes, sondern auf das Gesamtangebot der Tagesfamilie." Ist jedoch der Hintergrund dieser Formulierung bekannt, ist die "historische Auslegung" klar.

Die Tagesfamilienbetreuung gibt es im Kanton Solothurn schon länger. Vor dem Zusammenschluss der regionalen Tagesfamilienvereine zum VTSO (also vor 2012) waren diese für die Abklärung und jährlichen Prüfungen der Tageskinder zuständig. Die Vereine erhielten pro Bericht einen Beitrag an die Vereinstätigkeit.

Geprüft wurden die Kinder bei einer Tagesfamilie und nicht das Angebot bei einer Tagesfamilie. Die Meldepflicht bezog sich damals auf das Tageskind. Wurde dieses länger als 16 Stunden bei einer Tagesfamilie betreut, musste das Tageskind gemeldet und geprüft werden. So konnte es vorkommen, dass eine Tagesmutter mehrmals geprüft wurde, das sie mehrere Tageskinder länger als 16 Stunden betreute. Die regionalen Vereine setzten sich dafür ein, dass die Tagesfamilie und nicht mehr das Tageskind und dessen Betreuungsplatz geprüft wurden. 

Aufgrund dieser Änderung der Sichtweise "Prüfung der Tagesfamilie" und nicht mehr des "Tageskindes" erfolgte in den Kantonalen Richtlinien für die Betreuung von Tageskindern in Tagesfamilien vom 1. Januar 2013 dann der Satzteil: "... bezieht sich nicht auf die Betreuung eines einzelnen Kindes, ..."

Mit dem "Gesamtangebot der Tagesfamilie" sollte verdeutlicht werden, dass eben sämtliche Betreuungsstunden massgebend seien, also jedes Tageskind pro betreute Stunde. 

Die Formulierung der Richtlinie von 2013 wurden mit dem gleichen Wortlaut in diejenige von 2015 übernommen.

Personalwechsel

Die damaligen Verhandlungen um die Formulierungen sind den Angestellten des Amts für soziale Sicherheit nicht mehr bekannt. Sie waren damals nicht dabei. Natürlich können die Formulierungen anders ausgelegt werden und die Praxis soll sich laufend den neuen Gegebenheiten anpassen. Der VTSO stellt sich auf die neue Situation ein.