Willkommen im VTSO Blog

Willkommen im VTSO Blog


Als Non-Profit Organisation bauen wir im Kanton Solothurn das Angebot für Betreuungsplätze für Kinder in Tagesfamilien auf. Den einzelnen Einwohnergemeinden bieten wir Hand, kostengünstig und bedarfsgerecht Tagesbetreuungsplätze in ihrer Gemeinde zu schaffen.

Bei all unserer Arbeit und den Entscheidungen die wir fällen müssen, ist es uns ein Anliegen stets das Wohl des Kindes im Auge zu behalten. In diesem Blog berichten wir über unseren Alltag, um der Öffentlichkeit Einblick in unsere Arbeit zu geben.

Donnerstag, 21. Juli 2016

Ferienzeit

Es ist Ferienzeit. Dies gilt auch für die familienergänzende Kinderbetreuung. Viele Kitas haben Betriebsferien. Aber was tun, wenn die Betriebsferien der Kita nicht mit den eigenen übereinstimmen?

Ferien beim VTSO

Beim VTSO macht nur die Geschäftsstelle über die Sommerzeit Betriebsferien (vom 25. Juli bis 7. August 2016). Die Tagesfamilien betreuen, je nach Vereinbarung mit den Eltern, auch während der Sommerferien.

Ferienbezug der Tageskinder

Die Eltern müssen die Ferienabwesenheit ihres Kindes bei der Tagesfamilie mindestens vier Wochen im Voraus bekannt geben. Erfolgt die Abmeldung für die Ferien fristgerecht und entspricht diese den vereinbarten Jahres-Ferien, muss kein Betreuungsgeld entrichtet werden. Erfolgt die Abmeldung nicht fristgerecht oder werden über die vereinbarten Ferienzeiten hinaus, Ferien bezogen, ist das Betreuungsgeld trotz Abwesenheit des Kindes gemäss Betreuungsvereinbarung zu bezahlen (Betriebsreglement VTSO Nr. 7.2.6).

Familien, welche das Tagesfamilienmodell zur Betreuung ihrer Kinder gewählt haben, sind bei der Ferienplanung sehr frei. Müssen diese auch keine Rücksicht auf die Schulferien nehmen, sind sie noch freier. Wie ist dabei vorzugehen?

Zu Beginn der Vereinbarung mit der Tagesmutter werden die Jahres-Ferien festgelegt. Während dem Jahr können die Eltern dann diese vereinbarten Ferientage irgendwann im Jahr beziehen. Wichtig dabei ist nur, die Ferientage mindestens vier Wochen vorher der Tagesmutter bekannt zu geben.

Überbrückung für Kita-Kinder bei einer Tagesfamilie

Die flexible Tagesfamilienbetreuung kommt auch Kita-Kindern zu Gute. Können oder wollen Eltern sich nicht an die Betriebsferien einer Kita richten, steht diesen als Zwischenlösung die Möglichkeit einer Tagesfamilienbetreuung offen. Dies wird von Eltern auch genutzt. Mittels einer befristeten Vereinbarung übernimmt eine Tagesfamilie die Kinderbetreuung für die Zeit während der Betriebsferien.

Diese Überbrückungslösung ist jedoch genügend im Voraus zu planen. Das Bedürfnis der Eltern ist verständlich, dennoch sehe ich selber diese Lösung eher mit gemischten Gefühlen: Jede neue Kindervermittlung stellt sowohl für die Vermittlerin und die Tagesfamilie einen Mehraufwand dar. Dieser Mehraufwand lohnt sich für den VTSO erst ab einer gewissen Dauer der Tagesfamilienbetreuung. Dauert die Kinderbetreuung aber nur zwei bis vier Wochen, rechnet sich der Mehraufwand kaum.

Zudem ist das Kindeswohl nicht aus den Augen zu verlieren. Jeder Betreuungswechsel stellt für ein Kind eine Stresssituation dar. Mit einer genügenden Eingewöhnung kann der Stress reduziert werden. Bei der Tagesfamilie als Zwischenlösung haben die Eltern dem Kind also genügend Zeit für die Eingewöhnung zu geben. Auch eine gewisse Regelmässigkeit mit der Tagesmutter ist sehr wichtig. Der Kontakt zwischen dem Kind und der Tagesmutter über die Betriebsferien der Kita hinaus für eine weitere Überbrückung wäre daher zu wünschen.


Tageseltern und Ferien

Natürlich haben Tageseltern auch Ferien. Der Ferienanspruch ist im Betriebsreglement des VTSO Nr. 7.2.8 wie folgt geregelt: "Die Tageseltern haben Anspruch auf fünf Wochen freie Tage pro Kalenderjahr, entschädigt wird das gesetzliche Minimum von vier Wochen Ferien pro Kalenderjahr. Die Tageseltern haben die Dauer und den Zeitpunkt der Ferien und der planbaren Absenzen den Eltern und der zuständigen Vermittlerin mindestens vier Wochen im Voraus bekannt zu geben."

Tageseltern und Eltern vereinbaren die jährlichen Ferien am einfachsten gemeinsam. So kann auf alle Bedürfnisse eingegangen werden.


Schöne Sommerzeit

Damit sollte für die Sommerferien alles klar sein. Ich wünsche schöne Ferien und viele Stunden im Freien mit den Kindern: Beim Waldspaziergang, Velofahren, Schwimmen oder Strassenmalen.










Sonntag, 10. Juli 2016

Rückkehr an den Arbeitsplatz nach dem Mutterschaftsurlaub

Vergleich zu Frankreich

Der Coopzeitung (Nr. 24 vom 14. Juni 2016) ist zur Rückkehr von Mütter nach dem Mutterschaftsurlaub zu entnehmen: 
  • Bei Coop arbeiten 63,4 % Frauen, viele von ihnen haben schulpflichtige Kinder.
  • Insgesamt arbeiten 42,5 % der Mitarbeitenden Teilzeit, bei den Frauen sind es 86,5 %.
  • 75 % der Mütter kehren nach dem Mutterschaftsurlaub an ihren Arbeitsplatz zurück.
  • Ihr Wunschpensum beträgt 40 bis 60 %.
  • Eine Ausnahme bilden Grenzgängerinnen aus Frankreich; sie kehren nach der Geburt ihrer Kinder meist zu 80 bis 100 % zurück.
  • Für Coop-Personalchefin Nadine Gelber zeigt dies: "Es ist entscheidend, ob in einem Land eine gute Infrastruktur für Mütter sowie das Selbstverständnis <ich bin Mutter und voll berufstätig> vorhanden sind."
Die Tabelle zeigt klar, unser Nachbarstaat Frankreich kann nicht nur besser Fussballspielen, nein er ist uns bei der familienergänzenden Kinderbetreuung um Nasenlängen voraus. 

Verständnis zur familienergänzenden Kinderbetreuung

Während in Frankreich die Tagesbetreuung der Kinder an der Tagesordnung ist, wird in der Schweiz gezögert. Das Selbstverständnis für die familienergänzende Kinderbetreuung ist ganz anders. Um dies zu verdeutlichen, zitiere ich gerne aus dem Buch von Pamela Druckerman: Warum französische Kinder keine Nervensägen sind:

"Als ich meine Mutter anrufe, um ihr zu sagen, dass Bean von einer städtischen Kindertagesstätte aufgenommen wurde, entsteht eine lange Pause. "Eine Tagesstätte?", fragt sie schliesslich. Freunde aus der Heimat (Amerika) sind ebenfalls skeptisch. "So etwas käme für mich nie infrage", schnaubt eine Freundin, deren Sohn etwa in Beans Alter ist. "Ich möchte, dass er etwas mehr individuelle Aufmerksamkeit bekommt."
Aber als ich meinen französischen Nachbarn erzähle, dass Bean in die crèche aufgenommen wurde, wie die Kindertagesstätte hier auch genannt werden, gratulieren sie mir, und es fehlt nicht viel, dass sie die Champagnerkorken knallen lassen."

Der kurze Ausschnitt ist Sinnbild für die verschiedenen Einstellungen und zwar nicht von Einzelnen sondern einer ganzen Bevölkerung.

Kanton Solothurn

In den letzten Jahren ist im Kanton Solothurn einiges für die familienergänzende Kinderbetreuung unternommen worden. Kitas wurden errichtet von 29 im Jahr 2002 auf 59 im Jahr 2015. Dabei vermehrten sich die Betreuungsplätze in den Kitas von 570 im Jahr 2002 auf 1239 im Jahr 2015 (Schlussbericht von ECOPLAN vom 21. März 2016 zur Familienergänzenden Kinderbetreuung für den Vorschulbereich im Kanton Solothurn, s. 16). Der Verein Tagesfamilien Kanton Solothurn (VTSO) wurde mit Hilfe des Kantons Solothurn im Jahr 2012 gegründet. Dieser beschäftigte im Jahr 2014 82 Tagesfamilien. 

Dies zeigt, dass die familienergänzende Kinderbetreuung bei der Bevölkerung von Solothurn gefragt ist. Die Nachfrage ist aber sehr von der Region abhängig und natürlich in den Städten Solothurn, Olten und Grenchen am höchsten.

Bei allem Einsatz für die familienergänzende Kinderbetreuung ist jedoch fraglich, ob das Verständnis wie in Frankreich je erreicht wird. 

In eigener Sache

Es stellt sich die Frage, wollen wir überhaupt? Nach dem Mutterschaftsurlaub wieder zurück an die Arbeitsstelle ja sicher. Aber zu 80 bis 100 %?

Da zögere ich selber. Ich bin Mutter und Arbeite gerne. Ich hätte mir aber nicht vorstellen können, nach dem Mutterschaftsurlaub mehr als 50% zu arbeiten. 

Meiner Meinung nach ist halt das Mami doch "das Beste für das Kind". Wieso weiss ich auch nicht. Schliesslich sind die Erzieherinnen in Kitas oder die Tagesmütter speziell für die Kinderbetreuung ausgebildet worden. Ich denke, das ist eben so eine Gefühlssache, Mutterinstinkt oder Prägung der Natur. 

Vielleicht steht die nächste Generation wieder anders dazu. Schliesslich hätte meine Mutter nie im Traum daran gedacht, uns Kinder familienergänzend Betreuen zu lassen. 


Samstag, 9. Juli 2016

Arbeitgeber: Mitunterstützung bei der familienergänzenden Kinderbetreuung

Coop unterstützt Mütter 

In der Coopzeitung (Nr. 24 vom 14. Juni 2016) las ich kürzlich eine sehr interessante Tabelle zum Thema "Coop unterstützt Mütter".  Der Tabelle ist kurz zusammengefasst zu entnehmen, dass Coop vielen Müttern die Möglichkeit einer Teilzeitstelle bietet. Coop unterstützt mit dem Projekt "Child Care" Mitarbeitende mit tiefen Löhnen bei der familienergänzenden Kinderbetreuung mit bis zu CHF 600 pro Monat.


Zum Nachahmen empfohlen

Coop zeigt es vor. Mit dem Projekt "Child Care" unterstützt er Familien, welche auf eine familienergänzende Kinderbetreuung angewiesen sind. 

Natürlich gibt es auch viele andere Arbeitgeber, welche ihre Mitarbeitenden bei der familienergänzenden Kinderbetreuung unterstützen. Die Unterstützung ist jedoch nicht immer gleich. Das Modell von Coop ist gleich mehrfach als Vorbild zu nehmen.


Projekt für die Unterstützung

Mit dem Projekt "Child Care" ist die Unterstützung der Mitarbeitenden nicht vom Chef oder Vorgesetzten abhängig. Viele berufstätige Eltern wollen nicht, dass ihr Chef weiss, dass ihnen der Lohn nicht ausreicht. 

Die Vermittlerinnen des VTSO erklären den Eltern immer wieder, dass sie bei ihrem Arbeitgeber um Unterstützung nachfragen sollen. Aus Scham wird dies jedoch nicht gemacht. Gerade diejenigen mit tiefen Löhnen befürchten, dass sie als unzufriedene Arbeitnehmer angesehen werden. 

In dem Arbeitgeber von sich aus bekannt geben, dass sie ihre Mitarbeitenden bei der familienergänzenden Kinderbetreuung unterstützen, ersparen sie diesen das "Betteln". Zudem steht die Unternehmung als familienfreundlicher Betrieb da, was von Arbeitnehmenden geschätzt wird. 

Klar ist, dass ein kleines Unternehmen nicht ein eigenes Projekt für die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung ihrer Mitarbeitenden unterhalten kann. Kommt das Angebot für auch eine kleine Mitfinanzierung vom Chef, fühlt sich das aber immer anders an, als wenn darum ersucht werden muss.

Einkommensabhängige Unterstützung 

Nicht alle mitarbeitenden Eltern sind gleich auf die Unterstützung für die familienergänzende Kinderbetreuung angewiesen. Daher macht es Sinn, wenn je nach Lohn ein finanzieller Beitrag festgelegt wird.

Dieser Beitrag sollte die gesamte Einkommenssituation der Familie und natürlich die finanzielle Situation des Unternehmens berücksichtigen. Nicht alle Unternehmen können sich Beiträge bis CHF 600 leisten.

Alle familienergänzenden Kinderbetreuungs-Modelle gleich behandelt

Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeitenden bei der familienergänzenden Kinderbetreuung. Einige haben eine eigene Kita, andere unterstützen eine Kita im Dorf. Dies ist sehr grosszügig.

Aber nicht alle Kinder finden in der Kita am Wohnsitz des Arbeitgebers einen Platz resp. ist dieser Platz vielleicht nicht geeignet. Da gibt es Kinder, welche sich in einer Kita nicht einordnen können. Oder diejenigen, welche bereits in den Kindergarten oder in die Schule gehen. 

Für Kinder, welche die Kita nicht das richtige Betreuungsmodell ist, da sie eine familiäre Umgebung benötigen, sind Tagesfamilien eine bessere Wahl. Kindergarten- und Schulkinder benötigen eine Betreuung an ihrem Wohnort.

Ist die Unterstützung der Arbeitgeber auf eine Kita beschränkt, kommen nur diejenigen in Genuss, welche dort einen Betreuungsplatz finden. Ob dies für das Kind die richtige Lösung ist, wird dabei meist ausgeblendet. 

Werden jedoch die Mitarbeiter direkt unterstützt, so können diese wählen, welches familienergänzende Kinderbetreuungsangebot das richtige ist. Dabei kann das Kindeswohl berücksichtigt werden.