Ferien beim VTSO
Beim VTSO macht nur die Geschäftsstelle über die Sommerzeit Betriebsferien (vom 25. Juli bis 7. August 2016). Die Tagesfamilien betreuen, je nach Vereinbarung mit den Eltern, auch während der Sommerferien.
Familien, welche das Tagesfamilienmodell zur Betreuung ihrer Kinder gewählt haben, sind bei der Ferienplanung sehr frei. Müssen diese auch keine Rücksicht auf die Schulferien nehmen, sind sie noch freier. Wie ist dabei vorzugehen?
Zu Beginn der Vereinbarung mit der Tagesmutter werden die Jahres-Ferien festgelegt. Während dem Jahr können die Eltern dann diese vereinbarten Ferientage irgendwann im Jahr beziehen. Wichtig dabei ist nur, die Ferientage mindestens vier Wochen vorher der Tagesmutter bekannt zu geben.
Diese Überbrückungslösung ist jedoch genügend im Voraus zu planen. Das Bedürfnis der Eltern ist verständlich, dennoch sehe ich selber diese Lösung eher mit gemischten Gefühlen: Jede neue Kindervermittlung stellt sowohl für die Vermittlerin und die Tagesfamilie einen Mehraufwand dar. Dieser Mehraufwand lohnt sich für den VTSO erst ab einer gewissen Dauer der Tagesfamilienbetreuung. Dauert die Kinderbetreuung aber nur zwei bis vier Wochen, rechnet sich der Mehraufwand kaum.
Zudem ist das Kindeswohl nicht aus den Augen zu verlieren. Jeder Betreuungswechsel stellt für ein Kind eine Stresssituation dar. Mit einer genügenden Eingewöhnung kann der Stress reduziert werden. Bei der Tagesfamilie als Zwischenlösung haben die Eltern dem Kind also genügend Zeit für die Eingewöhnung zu geben. Auch eine gewisse Regelmässigkeit mit der Tagesmutter ist sehr wichtig. Der Kontakt zwischen dem Kind und der Tagesmutter über die Betriebsferien der Kita hinaus für eine weitere Überbrückung wäre daher zu wünschen.
Ferienbezug der Tageskinder
Die Eltern müssen die Ferienabwesenheit ihres Kindes bei der Tagesfamilie mindestens vier Wochen im Voraus bekannt geben. Erfolgt die Abmeldung für die Ferien fristgerecht und entspricht diese den vereinbarten Jahres-Ferien, muss kein Betreuungsgeld entrichtet werden. Erfolgt die Abmeldung nicht fristgerecht oder werden über die vereinbarten Ferienzeiten hinaus, Ferien bezogen, ist das Betreuungsgeld trotz Abwesenheit des Kindes gemäss Betreuungsvereinbarung zu bezahlen (Betriebsreglement VTSO Nr. 7.2.6).Familien, welche das Tagesfamilienmodell zur Betreuung ihrer Kinder gewählt haben, sind bei der Ferienplanung sehr frei. Müssen diese auch keine Rücksicht auf die Schulferien nehmen, sind sie noch freier. Wie ist dabei vorzugehen?
Zu Beginn der Vereinbarung mit der Tagesmutter werden die Jahres-Ferien festgelegt. Während dem Jahr können die Eltern dann diese vereinbarten Ferientage irgendwann im Jahr beziehen. Wichtig dabei ist nur, die Ferientage mindestens vier Wochen vorher der Tagesmutter bekannt zu geben.
Überbrückung für Kita-Kinder bei einer Tagesfamilie
Die flexible Tagesfamilienbetreuung kommt auch Kita-Kindern zu Gute. Können oder wollen Eltern sich nicht an die Betriebsferien einer Kita richten, steht diesen als Zwischenlösung die Möglichkeit einer Tagesfamilienbetreuung offen. Dies wird von Eltern auch genutzt. Mittels einer befristeten Vereinbarung übernimmt eine Tagesfamilie die Kinderbetreuung für die Zeit während der Betriebsferien.Diese Überbrückungslösung ist jedoch genügend im Voraus zu planen. Das Bedürfnis der Eltern ist verständlich, dennoch sehe ich selber diese Lösung eher mit gemischten Gefühlen: Jede neue Kindervermittlung stellt sowohl für die Vermittlerin und die Tagesfamilie einen Mehraufwand dar. Dieser Mehraufwand lohnt sich für den VTSO erst ab einer gewissen Dauer der Tagesfamilienbetreuung. Dauert die Kinderbetreuung aber nur zwei bis vier Wochen, rechnet sich der Mehraufwand kaum.
Zudem ist das Kindeswohl nicht aus den Augen zu verlieren. Jeder Betreuungswechsel stellt für ein Kind eine Stresssituation dar. Mit einer genügenden Eingewöhnung kann der Stress reduziert werden. Bei der Tagesfamilie als Zwischenlösung haben die Eltern dem Kind also genügend Zeit für die Eingewöhnung zu geben. Auch eine gewisse Regelmässigkeit mit der Tagesmutter ist sehr wichtig. Der Kontakt zwischen dem Kind und der Tagesmutter über die Betriebsferien der Kita hinaus für eine weitere Überbrückung wäre daher zu wünschen.
Tageseltern und Ferien
Natürlich haben Tageseltern auch Ferien. Der Ferienanspruch ist im Betriebsreglement des VTSO Nr. 7.2.8 wie folgt geregelt: "Die Tageseltern haben Anspruch auf fünf Wochen freie Tage pro Kalenderjahr, entschädigt wird das gesetzliche Minimum von vier Wochen Ferien pro Kalenderjahr. Die Tageseltern haben die Dauer und den Zeitpunkt der Ferien und der planbaren Absenzen den Eltern und der zuständigen Vermittlerin mindestens vier Wochen im Voraus bekannt zu geben."
Tageseltern und Eltern vereinbaren die jährlichen Ferien am einfachsten gemeinsam. So kann auf alle Bedürfnisse eingegangen werden.
Tageseltern und Eltern vereinbaren die jährlichen Ferien am einfachsten gemeinsam. So kann auf alle Bedürfnisse eingegangen werden.
Schöne Sommerzeit
Damit sollte für die Sommerferien alles klar sein. Ich wünsche schöne Ferien und viele Stunden im Freien mit den Kindern: Beim Waldspaziergang, Velofahren, Schwimmen oder Strassenmalen.
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