Willkommen im VTSO Blog

Willkommen im VTSO Blog


Als Non-Profit Organisation bauen wir im Kanton Solothurn das Angebot für Betreuungsplätze für Kinder in Tagesfamilien auf. Den einzelnen Einwohnergemeinden bieten wir Hand, kostengünstig und bedarfsgerecht Tagesbetreuungsplätze in ihrer Gemeinde zu schaffen.

Bei all unserer Arbeit und den Entscheidungen die wir fällen müssen, ist es uns ein Anliegen stets das Wohl des Kindes im Auge zu behalten. In diesem Blog berichten wir über unseren Alltag, um der Öffentlichkeit Einblick in unsere Arbeit zu geben.

Donnerstag, 18. Februar 2016

Sonderprivatauszug des Strafregisters als Ergänzung zum Privatauszug

Privatauszug aus dem Strafregister


Tageseltern müssen mit ihrem Strafregisterauszug belegen, dass sie in der Vergangenheit keine strafbaren Handlungen begangen haben. Dies wird im Kanton Solothurn bereits seit längerer Zeit gehandhabt. Ob die Vorlage des Strafregisterauszugs den Missbrauch an Kindern verhindert, ist nicht belegt. Wird jedoch auch nur eine einzige Person aufgrund der Vorlage des Strafregisterauszugs davon abgehalten, ein Kind zu missbrauchen, so ist dieser aus meiner Sicht berechtigt.


Sonderprivatauszug aus dem Strafregister



Das Bundesamt für Justiz führte am 1. Januar 2015 den Sonderprivatauszug ein. Während im Privatauszug die Straftat und Strafe aufgeführt sind, gibt der Sonderprivatauszug Auskunft über Urteile, in welchen ein Berufs-, Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbot enthalten ist, sofern diese Verbote zum Schutz von Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen erlassen wurde. Diese Angaben sind bei der Kinderbetreuung entscheidend, weshalb der VTSO ab 1. Januar 2016 den Sonderprivatauszug von den angehenden Tageseltern verlangt.


Der Sonderprivatauszug ist für Arbeitgeber oder Organisationen, welche berufliche oder organisierte ausserberufliche Tätigkeiten mit Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen anbieten. Der VTSO bietet den Tageseltern berufliche Tätigkeiten mit Minderjährigen an. Der Sonderprivatauszug richtet sich somit an Arbeitgeber wie den VTSO und hilft bei der Sicherstellung, dass Minderjährige und andere besonders schutzbedürftige Personen besser vor einschlägig vorbestraften Tätern geschützt werden.


Bestellung des Sonderprivatauszugs



Die Bestellung des Sonderprivatauszugs kann online erfolgen. Zu bestellen ist der Sonderprivatauszug von der angehenden Tagesmutter. Der VTSO hat den Antrag als Arbeitgeber zu bestätigen. Die Kosten des Sonderprivatauszugs betragen CHF 20.


Beim VTSO angestellten Tageseltern



Zurzeit ist die Bestellung des Sonderauszugs nur möglich, wenn der Arbeitgeber das Formular unterschreibt. Selbständig erwerbende Tagesmütter erhalten den Sonderprivatauszug nicht. Auch Eltern, welche ihr Kind bei einer selbständig erwerbenden Tagesmutter betreuen lassen, haben keinen Anspruch auf den Nachweis, da sie die Tagesmutter nicht anstellen.


Der VTSO führte den Sonderprivatauszug per anfangs Jahr ein. Eltern haben damit eine Absicherung, dass die Tageseltern des VTSO auch in dieser Hinsicht geprüft und abgeklärt sind. Der VTSO setzt sich für eine gute Qualität bei der Tagesfamilienbetreuung ein.




Rahmenbedingungen für Tagesfamilien


Bei einer Tagesfamilie müssen äussere Bedingungen stimmen.


Einverständnis der Familienmitglieder



Da die Tagesfamilienbetreuung im eigenen Haushalt stattfindet, ist nicht nur die Tagesmutter vom Öffnen der Familie betroffen sondern jedes einzelne Familienmitglied. Die eigenen Kinder müssen einverstanden sein, dass andere Kinder nach Hause kommen. Die eigenen Kinder müssen ihr zuhause und auch Spielsachen teilen. Dies bedeutet eine Umstellung. Das Wohl der eigenen Kinder ist ernst zu nehmen. Daher sollten sie einen Rückzugsort und ihre eigenen Spielsachen haben, welche sie nicht mit den Tageskindern teilen müssen.  


Genügend grosser Wohnraum und Sicherheit



Jede Tagesfamilie muss sich überlegen, welche Räume für die Tageskinder offen zugänglich sind und welche als Privatsphäre gelten. Die Wohnverhältnisse müssen daher genügend gross sein, damit die Tageskinder spielen können und dennoch die eigenen Kinder einen Rückzugsort wie zum Beispiel ihr eigenes Zimmer haben. Je nach Alter der Kinder wird auch einen Ruheraum für die Tageskinder benötigt. Dieser sollte nicht im Elternschlafzimmer und besser auch nicht im Zimmer des eigenen Kindes sein.


Kinder benötigen Platz zum Spielen. Dieser sollte bei einer Tagesfamilie vorhanden sein. Eine Richtgrösse an Zimmer wird jedoch nicht vorgegeben.


Neben dem ausreichenden Platz ist auch die Sicherheit wichtig. Die Sicherheitsvorschriften richten sich natürlich nach dem Alter der zu betreuenden Kinder. Bei Kleinkindern sind Treppen soweit zu sichern, dass kein Kind hinabstürzen kann. Gefährliche Gegenstände sind aus der Reichweite von Kindern zu entfernen. Es gelten die üblichen Sicherheitsvorschriften.


Wohnumgebung



Das Spielen im Freien ist für die Entwicklung von Kindern wichtig. Ein eigener Garten oder ein Quartierspielplatz in der Nähe sind sehr praktisch. Aber auch ohne diese Spielmöglichkeiten können Spaziergänge in der Natur vorgenommen werden. Ausflüge in den Wald sind bei Kindern beliebt.


Für viele Eltern ist die Wohnlage der Tagesfamilie zu Kindergarten und Schule sehr wichtig. Entscheidend ist dabei ein möglichst kurzer und sicherer Kindergarten- resp. Schulweg.


Haustiere



Haustiere können für Kinder bereichernd sein. Sie sind jedoch nicht ungefährlich. Der richtige Umgang mit einem Tier ist zum Schutz der Tageskinder und der Tiere den Kindern zu lernen und zu zeigen. Für Hundebesitzer hat der VTSO ein Merkblatt erstellt. Dieses ist auf der Homepage des VTSO. Der VTSO empfiehlt, das Tageskind und den Hund nie zusammen alleine zu lassen.


Manche Kinder sind auf Haustiere allergisch. Reagiert ein Tageskind auf ein Haustier der Tagesfamilie bleibt nichts anderes übrig, als die Tagesfamilie zu wechseln.


Rechtschaffende Personen im Haushalt



Die Tagesmutter und alle in die Betreuung involvierten Personen müssen rechtschaffend sein. Strafbare Handlungen in der Vergangenheit, welche mit der Kinderbetreuung nicht vereinbar sind, führen zur Ablehnung einer Tagesmutter. Schutz der Kinder haben daher alle Tagesmütter einen Privat- und Sonderprivatauszug vorzulegen (dazu mehr in einem anderen Beitrag). Zudem muss die Tagesmutter bestätigen, dass alle weiteren erwachsenen Personen, welche während der Kinderbetreuung anwesend sind, keine strafbaren Handlungen begangen hatten. 

Donnerstag, 4. Februar 2016

Persönliche Voraussetzungen einer Tagesmutter



Eine Tagesmutter leistet einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, in dem sie eines oder mehrere Kinder in ihrer Familie aufnimmt. Kinder leben nach Vorbildern. Es ist daher wichtig, dass den Kindern Gutes vorgezeigt wird. Welche persönlichen Voraussetzungen hat eine geeignete Tagesmutter mitzubringen? $


Motivation

Die Kursteilnehmerinnen im Basiskurs vom Herbst 2015 in Grenchen nannten zusammengefasst die folgenden Motivationsgründe:
· Freude an Kindern
· Zu Hause arbeiten und bei den eigenen Kindern sein können
· Spielkammeraden für eigene Kinder
· Eigener Verdienst

Freude an Kindern


Eine Tagesmutter betreut Kinder. Das heisst, mit Kindern spielen, basteln, nach Draussen gehen und vieles mehr. Die Aufgaben und Möglichkeiten ändern je nach Alter der Kinder. Eine Tagesmutter muss daher offen sein für Veränderungen. Sie muss Interesse und Freude an Kindern sowie an der Erziehungsarbeit mitbringen. Sie muss bereit und fähig sein, Kinder in der emotionalen, sozialen, intellektuellen und körperlichen Entwicklung zu unterstützen.

Tagesmütter betreuen mit Herz!

Öffnen der Familie


Eine Tagesfamilie muss bereit sein, ihre Familie für andere Kinder zu öffnen. Die Tageskinder werden stundenweise, halb- oder ganztags von der Tagesmutter in deren zu Hause betreut und in die Familie integriert. Die eigene Wohnung resp. das eigene Haus ist ein sehr persönlicher Bereich. Diesen für Tageskinder zu öffnen, muss gut überlegt sein. Dieses Öffnen gilt nicht nur für die Tagesmutter sondern für alle, die in diesem Haushalt leben (eigene Kinder, Ehemann oder Partner).

Zusammenarbeit mit den Eltern


Tageskinder leben in der eigenen und in der Tagesfamilie. Dies setzt eine enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Familien voraus. Dazu gehören möglichst übereinstimmende Erziehungsansichten.

Von Anfang an ist die Klärung der gegenseitigen Bedürfnisse und Vorstellungen von Eltern und Tagesfamilien wichtig. Beide müssen offen miteinander über anstehende Fragen und Probleme sprechen. Gutes Verständnis ist zwingend um Missverständnissen vorzubeugen. Der Dachverband Kibesuisse fordert die Kenntnisse der lokalen Landessprache mit dem Sprachniveau B1.

Die Tagesmutter muss Einfühlungsvermögen und Offenheit für menschliche Probleme mitbringen. Abmachungen sind einzuhalten. Die Tagesmutter hat sehr zuverlässig und verantwortungsbewusst zu sein.

Abgrenzung und gute Gesundheit


Die Belastung einer Tagesmutter kann je nach Kind und Eltern unterschiedlich sein. Eine gute Gesundheit sowohl körperlich als auch seelisch ist wichtig. Ebenfalls ist die Fähigkeit wichtig, sich abzugrenzen und in Krisensituationen Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn Tageskinder gehören nicht der Tagesmutter sondern den Eltern.

Verschwiegenheit


Bei der Tätigkeit als Tagesmutter ist Verschwiegenheit gefragt. Situationen von Eltern und Tageskindern dürfen nicht an Dritte weitererzählt werden. Jede Tagesmutter wird vom VTSO auf die Schweigepflicht im Anstellungsvertrag hingewiesen.

Jede Art von Vorbildung möglich

Jede Art von Vorbildung ist möglich. Eigene Kinder und / oder Erfahrung mit Kindern sind von Vorteil. Als Ausbildung bietet der VTSO den Basiskurs als obligatorische Grundbildung sowie weitere Weiterbildungskurs an.


Literatur: Kibesuisse, Begleitheft 1 zum Basiskurs für Tagesfamilien, 2015