Bei einer
Tagesfamilie müssen äussere Bedingungen stimmen.
Einverständnis der Familienmitglieder
Da die
Tagesfamilienbetreuung im eigenen Haushalt stattfindet, ist nicht nur die
Tagesmutter vom Öffnen der Familie betroffen sondern jedes einzelne
Familienmitglied. Die eigenen Kinder müssen einverstanden sein, dass andere
Kinder nach Hause kommen. Die eigenen Kinder müssen ihr zuhause und auch Spielsachen
teilen. Dies bedeutet eine Umstellung. Das Wohl der eigenen Kinder ist ernst zu
nehmen. Daher sollten sie einen Rückzugsort und ihre eigenen Spielsachen haben,
welche sie nicht mit den Tageskindern teilen müssen.
Genügend grosser Wohnraum und Sicherheit
Jede
Tagesfamilie muss sich überlegen, welche Räume für die Tageskinder offen
zugänglich sind und welche als Privatsphäre gelten. Die Wohnverhältnisse müssen
daher genügend gross sein, damit die Tageskinder spielen können und dennoch die
eigenen Kinder einen Rückzugsort wie zum Beispiel ihr eigenes Zimmer haben. Je
nach Alter der Kinder wird auch einen Ruheraum für die Tageskinder benötigt.
Dieser sollte nicht im Elternschlafzimmer und besser auch nicht im Zimmer des
eigenen Kindes sein.
Kinder
benötigen Platz zum Spielen. Dieser sollte bei einer Tagesfamilie vorhanden
sein. Eine Richtgrösse an Zimmer wird jedoch nicht vorgegeben.
Neben dem
ausreichenden Platz ist auch die Sicherheit wichtig. Die Sicherheitsvorschriften
richten sich natürlich nach dem Alter der zu betreuenden Kinder. Bei
Kleinkindern sind Treppen soweit zu sichern, dass kein Kind hinabstürzen kann.
Gefährliche Gegenstände sind aus der Reichweite von Kindern zu entfernen. Es
gelten die üblichen Sicherheitsvorschriften.
Wohnumgebung
Das Spielen
im Freien ist für die Entwicklung von Kindern wichtig. Ein eigener Garten oder
ein Quartierspielplatz in der Nähe sind sehr praktisch. Aber auch ohne diese
Spielmöglichkeiten können Spaziergänge in der Natur vorgenommen werden.
Ausflüge in den Wald sind bei Kindern beliebt.
Für viele
Eltern ist die Wohnlage der Tagesfamilie zu Kindergarten und Schule sehr
wichtig. Entscheidend ist dabei ein möglichst kurzer und sicherer Kindergarten-
resp. Schulweg.
Haustiere
Haustiere
können für Kinder bereichernd sein. Sie sind jedoch nicht ungefährlich. Der
richtige Umgang mit einem Tier ist zum Schutz der Tageskinder und der Tiere den
Kindern zu lernen und zu zeigen. Für Hundebesitzer hat der VTSO ein Merkblatt
erstellt. Dieses ist auf der Homepage des VTSO. Der VTSO empfiehlt, das
Tageskind und den Hund nie zusammen alleine zu lassen.
Manche Kinder
sind auf Haustiere allergisch. Reagiert ein Tageskind auf ein Haustier der
Tagesfamilie bleibt nichts anderes übrig, als die Tagesfamilie zu wechseln.
Rechtschaffende Personen im Haushalt
Die
Tagesmutter und alle in die Betreuung involvierten Personen müssen
rechtschaffend sein. Strafbare Handlungen in der Vergangenheit, welche mit der
Kinderbetreuung nicht vereinbar sind, führen zur Ablehnung einer Tagesmutter.
Schutz der Kinder haben daher alle Tagesmütter einen Privat- und
Sonderprivatauszug vorzulegen (dazu mehr in einem anderen Beitrag). Zudem muss
die Tagesmutter bestätigen, dass alle weiteren erwachsenen Personen, welche
während der Kinderbetreuung anwesend sind, keine strafbaren Handlungen begangen
hatten.
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