Willkommen im VTSO Blog

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Als Non-Profit Organisation bauen wir im Kanton Solothurn das Angebot für Betreuungsplätze für Kinder in Tagesfamilien auf. Den einzelnen Einwohnergemeinden bieten wir Hand, kostengünstig und bedarfsgerecht Tagesbetreuungsplätze in ihrer Gemeinde zu schaffen.

Bei all unserer Arbeit und den Entscheidungen die wir fällen müssen, ist es uns ein Anliegen stets das Wohl des Kindes im Auge zu behalten. In diesem Blog berichten wir über unseren Alltag, um der Öffentlichkeit Einblick in unsere Arbeit zu geben.

Donnerstag, 18. Februar 2016

Rahmenbedingungen für Tagesfamilien


Bei einer Tagesfamilie müssen äussere Bedingungen stimmen.


Einverständnis der Familienmitglieder



Da die Tagesfamilienbetreuung im eigenen Haushalt stattfindet, ist nicht nur die Tagesmutter vom Öffnen der Familie betroffen sondern jedes einzelne Familienmitglied. Die eigenen Kinder müssen einverstanden sein, dass andere Kinder nach Hause kommen. Die eigenen Kinder müssen ihr zuhause und auch Spielsachen teilen. Dies bedeutet eine Umstellung. Das Wohl der eigenen Kinder ist ernst zu nehmen. Daher sollten sie einen Rückzugsort und ihre eigenen Spielsachen haben, welche sie nicht mit den Tageskindern teilen müssen.  


Genügend grosser Wohnraum und Sicherheit



Jede Tagesfamilie muss sich überlegen, welche Räume für die Tageskinder offen zugänglich sind und welche als Privatsphäre gelten. Die Wohnverhältnisse müssen daher genügend gross sein, damit die Tageskinder spielen können und dennoch die eigenen Kinder einen Rückzugsort wie zum Beispiel ihr eigenes Zimmer haben. Je nach Alter der Kinder wird auch einen Ruheraum für die Tageskinder benötigt. Dieser sollte nicht im Elternschlafzimmer und besser auch nicht im Zimmer des eigenen Kindes sein.


Kinder benötigen Platz zum Spielen. Dieser sollte bei einer Tagesfamilie vorhanden sein. Eine Richtgrösse an Zimmer wird jedoch nicht vorgegeben.


Neben dem ausreichenden Platz ist auch die Sicherheit wichtig. Die Sicherheitsvorschriften richten sich natürlich nach dem Alter der zu betreuenden Kinder. Bei Kleinkindern sind Treppen soweit zu sichern, dass kein Kind hinabstürzen kann. Gefährliche Gegenstände sind aus der Reichweite von Kindern zu entfernen. Es gelten die üblichen Sicherheitsvorschriften.


Wohnumgebung



Das Spielen im Freien ist für die Entwicklung von Kindern wichtig. Ein eigener Garten oder ein Quartierspielplatz in der Nähe sind sehr praktisch. Aber auch ohne diese Spielmöglichkeiten können Spaziergänge in der Natur vorgenommen werden. Ausflüge in den Wald sind bei Kindern beliebt.


Für viele Eltern ist die Wohnlage der Tagesfamilie zu Kindergarten und Schule sehr wichtig. Entscheidend ist dabei ein möglichst kurzer und sicherer Kindergarten- resp. Schulweg.


Haustiere



Haustiere können für Kinder bereichernd sein. Sie sind jedoch nicht ungefährlich. Der richtige Umgang mit einem Tier ist zum Schutz der Tageskinder und der Tiere den Kindern zu lernen und zu zeigen. Für Hundebesitzer hat der VTSO ein Merkblatt erstellt. Dieses ist auf der Homepage des VTSO. Der VTSO empfiehlt, das Tageskind und den Hund nie zusammen alleine zu lassen.


Manche Kinder sind auf Haustiere allergisch. Reagiert ein Tageskind auf ein Haustier der Tagesfamilie bleibt nichts anderes übrig, als die Tagesfamilie zu wechseln.


Rechtschaffende Personen im Haushalt



Die Tagesmutter und alle in die Betreuung involvierten Personen müssen rechtschaffend sein. Strafbare Handlungen in der Vergangenheit, welche mit der Kinderbetreuung nicht vereinbar sind, führen zur Ablehnung einer Tagesmutter. Schutz der Kinder haben daher alle Tagesmütter einen Privat- und Sonderprivatauszug vorzulegen (dazu mehr in einem anderen Beitrag). Zudem muss die Tagesmutter bestätigen, dass alle weiteren erwachsenen Personen, welche während der Kinderbetreuung anwesend sind, keine strafbaren Handlungen begangen hatten. 

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