Willkommen im VTSO Blog

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Als Non-Profit Organisation bauen wir im Kanton Solothurn das Angebot für Betreuungsplätze für Kinder in Tagesfamilien auf. Den einzelnen Einwohnergemeinden bieten wir Hand, kostengünstig und bedarfsgerecht Tagesbetreuungsplätze in ihrer Gemeinde zu schaffen.

Bei all unserer Arbeit und den Entscheidungen die wir fällen müssen, ist es uns ein Anliegen stets das Wohl des Kindes im Auge zu behalten. In diesem Blog berichten wir über unseren Alltag, um der Öffentlichkeit Einblick in unsere Arbeit zu geben.

Donnerstag, 18. Februar 2016

Sonderprivatauszug des Strafregisters als Ergänzung zum Privatauszug

Privatauszug aus dem Strafregister


Tageseltern müssen mit ihrem Strafregisterauszug belegen, dass sie in der Vergangenheit keine strafbaren Handlungen begangen haben. Dies wird im Kanton Solothurn bereits seit längerer Zeit gehandhabt. Ob die Vorlage des Strafregisterauszugs den Missbrauch an Kindern verhindert, ist nicht belegt. Wird jedoch auch nur eine einzige Person aufgrund der Vorlage des Strafregisterauszugs davon abgehalten, ein Kind zu missbrauchen, so ist dieser aus meiner Sicht berechtigt.


Sonderprivatauszug aus dem Strafregister



Das Bundesamt für Justiz führte am 1. Januar 2015 den Sonderprivatauszug ein. Während im Privatauszug die Straftat und Strafe aufgeführt sind, gibt der Sonderprivatauszug Auskunft über Urteile, in welchen ein Berufs-, Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbot enthalten ist, sofern diese Verbote zum Schutz von Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen erlassen wurde. Diese Angaben sind bei der Kinderbetreuung entscheidend, weshalb der VTSO ab 1. Januar 2016 den Sonderprivatauszug von den angehenden Tageseltern verlangt.


Der Sonderprivatauszug ist für Arbeitgeber oder Organisationen, welche berufliche oder organisierte ausserberufliche Tätigkeiten mit Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen anbieten. Der VTSO bietet den Tageseltern berufliche Tätigkeiten mit Minderjährigen an. Der Sonderprivatauszug richtet sich somit an Arbeitgeber wie den VTSO und hilft bei der Sicherstellung, dass Minderjährige und andere besonders schutzbedürftige Personen besser vor einschlägig vorbestraften Tätern geschützt werden.


Bestellung des Sonderprivatauszugs



Die Bestellung des Sonderprivatauszugs kann online erfolgen. Zu bestellen ist der Sonderprivatauszug von der angehenden Tagesmutter. Der VTSO hat den Antrag als Arbeitgeber zu bestätigen. Die Kosten des Sonderprivatauszugs betragen CHF 20.


Beim VTSO angestellten Tageseltern



Zurzeit ist die Bestellung des Sonderauszugs nur möglich, wenn der Arbeitgeber das Formular unterschreibt. Selbständig erwerbende Tagesmütter erhalten den Sonderprivatauszug nicht. Auch Eltern, welche ihr Kind bei einer selbständig erwerbenden Tagesmutter betreuen lassen, haben keinen Anspruch auf den Nachweis, da sie die Tagesmutter nicht anstellen.


Der VTSO führte den Sonderprivatauszug per anfangs Jahr ein. Eltern haben damit eine Absicherung, dass die Tageseltern des VTSO auch in dieser Hinsicht geprüft und abgeklärt sind. Der VTSO setzt sich für eine gute Qualität bei der Tagesfamilienbetreuung ein.




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