Privatauszug aus dem Strafregister
Tageseltern
müssen mit ihrem Strafregisterauszug belegen, dass sie in der Vergangenheit
keine strafbaren Handlungen begangen haben. Dies wird im Kanton Solothurn
bereits seit längerer Zeit gehandhabt. Ob die Vorlage des Strafregisterauszugs
den Missbrauch an Kindern verhindert, ist nicht belegt. Wird jedoch auch nur
eine einzige Person aufgrund der Vorlage des Strafregisterauszugs davon
abgehalten, ein Kind zu missbrauchen, so ist dieser aus meiner Sicht
berechtigt.
Sonderprivatauszug aus dem Strafregister
Das Bundesamt
für Justiz führte am 1. Januar 2015 den Sonderprivatauszug ein. Während im
Privatauszug die Straftat und Strafe aufgeführt sind, gibt der Sonderprivatauszug
Auskunft über Urteile, in welchen ein Berufs-, Tätigkeits-, Kontakt- oder
Rayonverbot enthalten ist, sofern diese Verbote zum Schutz von Minderjährigen
oder besonders schutzbedürftigen Personen erlassen wurde. Diese Angaben sind
bei der Kinderbetreuung entscheidend, weshalb der VTSO ab 1. Januar 2016 den
Sonderprivatauszug von den angehenden Tageseltern verlangt.
Der
Sonderprivatauszug ist für Arbeitgeber oder Organisationen, welche berufliche
oder organisierte ausserberufliche Tätigkeiten mit Minderjährigen oder
besonders schutzbedürftigen Personen anbieten. Der VTSO bietet den Tageseltern
berufliche Tätigkeiten mit Minderjährigen an. Der Sonderprivatauszug richtet
sich somit an Arbeitgeber wie den VTSO und hilft bei der Sicherstellung, dass Minderjährige
und andere besonders schutzbedürftige Personen besser vor einschlägig
vorbestraften Tätern geschützt werden.
Bestellung des Sonderprivatauszugs
Die
Bestellung des Sonderprivatauszugs kann online erfolgen. Zu bestellen ist der
Sonderprivatauszug von der angehenden Tagesmutter. Der VTSO hat den Antrag als
Arbeitgeber zu bestätigen. Die Kosten des Sonderprivatauszugs betragen CHF 20.
Beim VTSO angestellten Tageseltern
Zurzeit ist
die Bestellung des Sonderauszugs nur möglich, wenn der Arbeitgeber das Formular
unterschreibt. Selbständig erwerbende Tagesmütter erhalten den Sonderprivatauszug
nicht. Auch Eltern, welche ihr Kind bei einer selbständig erwerbenden
Tagesmutter betreuen lassen, haben keinen Anspruch auf den Nachweis, da sie die
Tagesmutter nicht anstellen.
Der VTSO
führte den Sonderprivatauszug per anfangs Jahr ein. Eltern haben damit eine
Absicherung, dass die Tageseltern des VTSO auch in dieser Hinsicht geprüft und
abgeklärt sind. Der VTSO setzt sich für eine gute Qualität bei der
Tagesfamilienbetreuung ein.
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