Auszüge aus
der Präsentation „Verhalten in Notfällen“ vom 9. März 2016 von
Gabriela Mathys, Präsidentin des VTSO.
Nach der Literatur von Beta Sartory / Patrick Senn / Bettina Zimmermann / Sita Mazumdea, Praxishandbuch Krisenmanagement, Krisenmanagement nach der 4C-Methode, St. Gallen / Zürich 2013
Nach der Literatur von Beta Sartory / Patrick Senn / Bettina Zimmermann / Sita Mazumdea, Praxishandbuch Krisenmanagement, Krisenmanagement nach der 4C-Methode, St. Gallen / Zürich 2013
Chancen und Risiken
Jedes
unternehmerische Handeln ist mit Risiken verbunden.
Der VTSO ist
einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt.
Folgen von
eingetretenen Risiken:
--> Erfolg geschmälert
--> Existenz bedroht
--> Erfolg geschmälert
--> Existenz bedroht
Risiken sind
Chancen! Risiken eingehen, aber:
- Der Risiken bewusst sein
- Die Risiken erkennen
- Die Risiken beherrschen
VTSO
erarbeitete zum Bewusstsein, zur Erkennung und Beherrschung der
Risiken:
- Risikomanagement
- Risikoinventar
- Krisenmanagement
- Beschwerdemanagement
Risikomanagement
regelt die Abläufe zur Strategie-findung, Organisation und Prüfung.
Risikoinventar
legt die Risiken fest: Umschreibung des Szenarios, Abschätzung des
Eintreffens und treffen von Massnahmen. Risikoeinteilung in:
- Marktrisiken
- Managementrisiken
- Operative Risiken
- Finanzielle Risiken
Risiken bei der Kinderbetreuung
Risikoinventar:
Operatives Risiko (O3)
Thema: Ein
Kind kommt zu Schaden.
Szenario:
Kind während der Betreuung in der Tagesfamilie:
- schwerer Unfall
- Tod
- Kindesmissbrauch (oder Verdacht)
Schaden für
VTSO: mittel bis sehr gross
Wahrscheinlichkeit:
gering, aber nicht gleich null
Massnahmen:
- Aus- und Weiterbildung Tageseltern (Prävention)
- Einhaltung Sorgfaltspflichten, pädagogisches Konzept und Verhaltenskodex (Prävention)
- Prüfung und Kontrolle der Betreuungsplätze durch Vermittlerinnen (Prävention)
- Strafregisterauszug von Tageseltern und Erwachse-nen im gleichen Haushalt (Prävention)
- Versicherung (Deckung finanzieller Schaden)
- Krisenmanagement (Schadensbegrenzung)
Prozessablauf für Risiko O3 – erste Massnahmen
Erste
Massnahmen:
- Unfallstelle sichern, Erste Hilfemassnahmen, andere Kinder und sich selber in Sicherheit bringen
- Aufbieten von Ambulanz, Notarzt, Polizei, Feuer-wehr usw.
- Situationsabhängig: Benachrichtigung der Eltern
- Benachrichtigung Vermittlerin und Geschäftsstelle: Je früher desto besser! Einsetzung Krisenstab
- Situationsabhängig: Vermittlerin, Geschäftsstelle benachrichtigt Eltern
Massnahmen
des VTSO:
- Unterstützung der betroffenen Tagesfamilie Krisenmanagement
- Klärung Ersatzbetreuung
- Unterstützung und Hilfe der betroffenen Familie Krisenmanagement
- Geschäftsstelle macht Meldung an Versicherung
- Allenfalls Medienmitteilung Krisenmanagement
Krisenmanagement
Vorsitz /
Leiterin: Geschäftsleiterin
Mitglieder
Stab: Präsidentin
zuständige
Vermittlerin
ev.
Ressortverantwortliche Finanzen
Krisenkommunikation
- Medienauftritte vorbereiten (Krisenstab)
- Medien-Communiques (Krisenstab)
- Medienkonferenzen (Krisenstab)
- Verhalten bei Medienüberfällen
Verhalten bei Medienüberfällen
Ausgangslage:
Medienschaffende kreuzen unvermittelt vor Ort auf. Was tun?
- Ruhe bewahren, nicht den Kopf verlieren.
- Medienschaffende wollen Informationen.
- Krisenstab legt fest, wer mit Medien kommuniziert. Medienschaffende freundlich darauf hinweisen.
Die Go’s!
- Immer freundlich bleiben. Insbesondere wenn die Kamera bereits läuft. Alles, was getan oder gelassen wird, kann Gegenstand der Berichterstattung wer-den.
- Nur Auskunft geben, wenn Krisenstab dies erlaubte. Andernfalls Medienschaffende freundlich darauf hinweisen, wer für die Auskunftserteilung zuständig ist.
Die No-Go’s!
- Nie die Hand vor die Kameralinse halten.
- Nie die Türen zuschlagen oder handgreiflich wer-den.
- Nie Medienschaffenden Dinge wegnehmen oder sie auf öffentlichem Grund belangen / wegweisen.
Juristisches:
- Medienschaffende haben grundsätzlich das Recht, vom öffentlichen Grund und Boden aus zu berichten. Das schliesst das Recht ein, dort zu filmen oder Interviews zu führen. Auch mit Mitarbeitenden und Personen, die sich über den VTSO beschweren.
- Medien haben kein Recht, ohne Einverständnis auf dem Grund und Boden oder gar im Gebäude des VTSO oder einer Tagesfamilie zu arbeiten. Das kann der Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen. Insbesondere nachdem die Medienschaffenden freundlich aufgefordert wurden, das Areal zu verlassen.
- Der VTSO und die Mitarbeitenden haben das Recht am eigenen Bild und Ton. Alle können verlangen, dass Material von ihnen gelöscht wird und nicht ausgestrahlt werden darf. Eine Ausnahme besteht praktisch immer, wenn ein übergeordnetes öffentliches Interesse besteht.
Care
- Betreuung von Betroffenen, Angehörigen und Mitarbeitenden
- Interne Kommunikation
- Schutz und Abschirmmassnahmen von Betroffenen und Angehörigen
- Einrichten und betreiben einer internen Hotline
- Stressmanagement für Beteiligte und Mitglieder der Führungsorganisation