Mitteilung
der Tariferhöhung
Mitte
November 2015 verschickte die Geschäftsstelle des VTSO den Informationsbrief
zur Tariferhöhung: Die Vollkosten pro Stunde und Kind werden per 16. Januar
2016 um 70 Rappen erhöht. Neu: CHF 12.70. Dem Vorstand fiel dieser Entscheid
nicht leicht.
Wegfall
von CHF 50‘000 Ertrag schmerzt
Der Kanton
Solothurn erklärte anfangs 2015, dass die Leistungsvereinbarung mit dem VTSO
nicht erneuert werde. Die Leistungsvereinbarung läuft nach vier Jahren per 31.
Dezember 2015 aus. Damit fällt die finanzielle Unterstützung von CHF 50‘000 pro
Jahr weg.
Diese
Ertragseinbusse schmerzt sehr. Der Vorstand sucht nach Möglichkeiten, das
entstehende Ertragsloch zu stopfen. Ertrag erhöhen oder Aufwand senken.
Leider ist
die Sponsoringsuche in der Zeit des starken Franken sehr schwierig. Die
Reserven der Unternehmen wurden verschlungen und damit senkte sich die Ausgabefreude
deutlich. Umso mehr: Spenden sind jederzeit herzlich Willkommen!
Aufwand
senken, aber nicht zulasten der Qualität
Einig sind
sich der Vorstand, die Geschäftsleitung und die Vermittlerinnen, dass der
Aufwand nicht zulasten der Qualität gesenkt werden darf. Das Wohl des Kindes
bleibt an erster Stelle. Dies kann nur mit gut abgeklärten und motivierten
Tageseltern, professioneller Beratung und Vermittlung sowie rechtlich haltbaren
Dokumenten umgesetzt werden. Die Eltern sollen weiterhin einen kontrollierten,
sicheren und guten Kinderbetreuungsplatz in einer Familie haben. Dafür steht
der VTSO nach wie vor ein.
Der
Löwenanteil der Kinderbetreuungskosten (Tarife) wird durch die Löhnen der Tageseltern
vorgegeben. Diese sind der grösste Aufwandposten des VTSO. Im Gegenzug stellen die
verrechneten Betreuungskosten die grösste Einnahmequelle des VTSO dar. Eine
effizientere Kinderbetreuung ist nicht möglich: Denn eine Stunde Betreuung
bleibt eine Stunde Betreuung.
Ertrag
erhöhen mit der Unterstützung durch Gemeinden
Noch zu wenig
Gemeinden waren bereit mit dem VTSO eine Leistungsvereinbarungen abzuschliessen.
Mit Hilfe dieser könnten die Tarife in der jeweiligen Gemeinde gesenkt werden. Leistungsvereinbarungen
bestehen mit den Gemeinden: Stadt
Solothurn, Biberist, Feldbrunnen – St. Niklaus und ab 1. Januar 2016 neu Bettlach.
In diesen
Gemeinden bietet der VTSO entweder einkommensabhängige Tarife oder wie in
Bettlach wenigstens den begünstigten Tarif an. Für alle Eltern in diesen
Gemeinden gilt der begünstigte Tarif von maximal CHF 12.
Daneben gibt
es Gemeinden, welche die Eltern direkt also nicht über den VTSO unterstützen.
In Olten erhalten Eltern ab 1. Januar 2016 nach den Vorgaben der Stadt Olten finanzielle
Unterstützung durch sogenannte Betreuungsgutscheine.
Mithilfe
Eltern
Liebe Eltern,
ihr könnt mithelfen. Erkundigt euch in euren Gemeinden (Gemeindeverwaltung,
Gemeindepräsidium) nach finanzieller Unterstützung für die Kinderbetreuung. Einige
Gemeinden haben den VTSO auch wissen lassen, dass sie bereit wären, bei Bedarf Eltern
direkt zu unterstützen. Schliesslich bezahlen alle erwerbstätigen Eltern bei
der Wohngemeinde Steuern. Da könnte diese den erwerbstätigen Eltern auch
etwas zurückgeben.