Willkommen im VTSO Blog

Willkommen im VTSO Blog


Als Non-Profit Organisation bauen wir im Kanton Solothurn das Angebot für Betreuungsplätze für Kinder in Tagesfamilien auf. Den einzelnen Einwohnergemeinden bieten wir Hand, kostengünstig und bedarfsgerecht Tagesbetreuungsplätze in ihrer Gemeinde zu schaffen.

Bei all unserer Arbeit und den Entscheidungen die wir fällen müssen, ist es uns ein Anliegen stets das Wohl des Kindes im Auge zu behalten. In diesem Blog berichten wir über unseren Alltag, um der Öffentlichkeit Einblick in unsere Arbeit zu geben.

Mittwoch, 23. März 2016

Inhalt Notfallkonzept des VTSO

Auszüge aus der Präsentation „Verhalten in Notfällen“ vom 9. März 2016 von Gabriela Mathys, Präsidentin des VTSO. 

Nach der Literatur von Beta Sartory / Patrick Senn / Bettina Zimmermann / Sita Mazumdea, Praxishandbuch Krisenmanagement, Krisenmanagement nach der 4C-Methode, St. Gallen / Zürich 2013

Chancen und Risiken

Jedes unternehmerische Handeln ist mit Risiken verbunden.

Der VTSO ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt.

Folgen von eingetretenen Risiken:
--> Erfolg geschmälert
--> Existenz bedroht

Risiken sind Chancen! Risiken eingehen, aber:
  • Der Risiken bewusst sein
  • Die Risiken erkennen
  • Die Risiken beherrschen

VTSO erarbeitete zum Bewusstsein, zur Erkennung und Beherrschung der Risiken:
  • Risikomanagement
  • Risikoinventar
  • Krisenmanagement
  • Beschwerdemanagement

Risikomanagement regelt die Abläufe zur Strategie-findung, Organisation und Prüfung.

Risikoinventar legt die Risiken fest: Umschreibung des Szenarios, Abschätzung des Eintreffens und treffen von Massnahmen. Risikoeinteilung in:
  • Marktrisiken
  • Managementrisiken
  • Operative Risiken
  • Finanzielle Risiken

Risiken bei der Kinderbetreuung

Risikoinventar: Operatives Risiko (O3)

Thema: Ein Kind kommt zu Schaden.
Szenario: Kind während der Betreuung in der Tagesfamilie:
  • schwerer Unfall
  • Tod
  • Kindesmissbrauch (oder Verdacht)

Schaden für VTSO: mittel bis sehr gross
Wahrscheinlichkeit: gering, aber nicht gleich null

Massnahmen:
  • Aus- und Weiterbildung Tageseltern (Prävention)
  • Einhaltung Sorgfaltspflichten, pädagogisches Konzept und Verhaltenskodex (Prävention)
  • Prüfung und Kontrolle der Betreuungsplätze durch Vermittlerinnen (Prävention)
  • Strafregisterauszug von Tageseltern und Erwachse-nen im gleichen Haushalt (Prävention)
  • Versicherung (Deckung finanzieller Schaden)
  • Krisenmanagement (Schadensbegrenzung)

Prozessablauf für Risiko O3 – erste Massnahmen

--> Schwerer Unfall, Todesfall, Kindsmissbrauch

Erste Massnahmen:
  1. Unfallstelle sichern, Erste Hilfemassnahmen, andere Kinder und sich selber in Sicherheit bringen
  2. Aufbieten von Ambulanz, Notarzt, Polizei, Feuer-wehr usw.
  3. Situationsabhängig: Benachrichtigung der Eltern
  4. Benachrichtigung Vermittlerin und Geschäftsstelle: Je früher desto besser! Einsetzung Krisenstab
  5. Situationsabhängig: Vermittlerin, Geschäftsstelle benachrichtigt Eltern

Massnahmen des VTSO:
  1. Unterstützung der betroffenen Tagesfamilie Krisenmanagement
  2. Klärung Ersatzbetreuung
  3. Unterstützung und Hilfe der betroffenen Familie Krisenmanagement
  4. Geschäftsstelle macht Meldung an Versicherung
  5. Allenfalls Medienmitteilung Krisenmanagement

Krisenmanagement

--> Einsetzung Krisenstab bei operativer Krise:

Vorsitz / Leiterin: Geschäftsleiterin
Mitglieder Stab: Präsidentin
zuständige Vermittlerin
ev. Ressortverantwortliche Finanzen

Krisenkommunikation

--> Krisenkommunikation:
  1. Medienauftritte vorbereiten (Krisenstab)
  2. Medien-Communiques (Krisenstab)
  3. Medienkonferenzen (Krisenstab)
  4. Verhalten bei Medienüberfällen

Verhalten bei Medienüberfällen

Ausgangslage: Medienschaffende kreuzen unvermittelt vor Ort auf. Was tun?

  • Ruhe bewahren, nicht den Kopf verlieren.
  • Medienschaffende wollen Informationen.
  • Krisenstab legt fest, wer mit Medien kommuniziert. Medienschaffende freundlich darauf hinweisen.

Die Go’s!
  • Immer freundlich bleiben. Insbesondere wenn die Kamera bereits läuft. Alles, was getan oder gelassen wird, kann Gegenstand der Berichterstattung wer-den.
  • Nur Auskunft geben, wenn Krisenstab dies erlaubte. Andernfalls Medienschaffende freundlich darauf hinweisen, wer für die Auskunftserteilung zuständig ist.

Die No-Go’s!
  • Nie die Hand vor die Kameralinse halten.
  • Nie die Türen zuschlagen oder handgreiflich wer-den.
  • Nie Medienschaffenden Dinge wegnehmen oder sie auf öffentlichem Grund belangen / wegweisen.

Juristisches:
  • Medienschaffende haben grundsätzlich das Recht, vom öffentlichen Grund und Boden aus zu berichten. Das schliesst das Recht ein, dort zu filmen oder Interviews zu führen. Auch mit Mitarbeitenden und Personen, die sich über den VTSO beschweren.
  • Medien haben kein Recht, ohne Einverständnis auf dem Grund und Boden oder gar im Gebäude des VTSO oder einer Tagesfamilie zu arbeiten. Das kann der Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen. Insbesondere nachdem die Medienschaffenden freundlich aufgefordert wurden, das Areal zu verlassen.
  • Der VTSO und die Mitarbeitenden haben das Recht am eigenen Bild und Ton. Alle können verlangen, dass Material von ihnen gelöscht wird und nicht ausgestrahlt werden darf. Eine Ausnahme besteht praktisch immer, wenn ein übergeordnetes öffentliches Interesse besteht.

Care

--> Umfassendes Care durch Krisenstab organisiert:
  1. Betreuung von Betroffenen, Angehörigen und Mitarbeitenden
  2. Interne Kommunikation
  3. Schutz und Abschirmmassnahmen von Betroffenen und Angehörigen
  4. Einrichten und betreiben einer internen Hotline
  5. Stressmanagement für Beteiligte und Mitglieder der Führungsorganisation


1 Kommentar:

  1. Ich schätze Ihre Arbeit, die Sie hier über das Präsentationsverhalten in Notfällen geteilt haben, sehr. Der Artikel, den Sie hier geteilt haben, ist sehr informativ und die Punkte, die Sie erwähnt haben, sind sehr hilfreich. Ich danke dir sehr. Moderationstraining und Kurse in München Deutschland

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