Willkommen im VTSO Blog

Willkommen im VTSO Blog


Als Non-Profit Organisation bauen wir im Kanton Solothurn das Angebot für Betreuungsplätze für Kinder in Tagesfamilien auf. Den einzelnen Einwohnergemeinden bieten wir Hand, kostengünstig und bedarfsgerecht Tagesbetreuungsplätze in ihrer Gemeinde zu schaffen.

Bei all unserer Arbeit und den Entscheidungen die wir fällen müssen, ist es uns ein Anliegen stets das Wohl des Kindes im Auge zu behalten. In diesem Blog berichten wir über unseren Alltag, um der Öffentlichkeit Einblick in unsere Arbeit zu geben.

Mittwoch, 25. Mai 2016

Reporting-Gespräch mit dem Amt für soziale Sicherheit (letztes)

Die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Solothurn lief bekanntlich am 31. Dezember 2015 aus. Ab 1. Januar 2016 muss der VTSO über seine Leistungen gegenüber dem Amt für soziale Sicherheit (ASO) keine Rechenschaft mehr ablegen.

Eine letzte Aufgabe zum Abschluss stand aber noch bevor: das letzte Reporting-Gespräch über das Jahr 2015 und der Erfüllung der Ziele gemäss der Leistungsvereinbarung.

Im Vorfeld stellte die Geschäftsleiterin die Unterlagen zusammen und verfasste das Reporting. Dieses wurde dann an der Vorstandssitzung vom 12. Mai 2016 besprochen. Anschliessend schickte die Geschäftsleiterin die Unterlagen ans ASO zur Prüfung und Vorbereitung der Abschlussbesprechung.

Heute Morgen (25. Mai 2016) fand dann das letzte Reporting zur Leistungsvereinbarung statt. Der VTSO wurde von der Vizepräsidentin Daniela Arn Gadola, der Geschäftsleiterin Esther Haldemann Zeltner und mir vertreten. Auf der Seite des ASO nahmen Monica Sehti Waeber, Abteilungsleiterin und Anna Erb, Fachexpertin Familien und Generationen sowie eine Praktikantin teil. Das Gespräch verlief sehr angenehm. Nach einer Stunde waren alle Themen besprochen und das letzte Reporting beendet. Damit ist der VTSO von seinen Pflichten zur Einhaltung der Zielvorgaben der Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Solothurn endgültig entbunden.

Folgend die wichtigsten Inhalte kurz zusammengefasst:

Erstabklärung

Die Vermittlerinnen des VTSO führten im Jahr 2015 57 Erstabklärungen bei neuen Tageseltern durch. Bis Ende 2015 wurden alle neuen Tageseltern im Kanton Solothurn abgeklärt, welche sich beim VTSO oder beim ASO gemeldet hatten. Ab 1. Januar 2016 führte Frau Erb vom ASO die Erstabklärungen durch. Sie besucht nur noch die "meldepflichtigen" Tageseltern (zur Erinnerung: die Meldepflicht von Tageseltern und deren Praxisänderung im Blog vom 7. März 2016). Frau Erb führte seit der Übernahme zwei Erstbesuche durch. Für einen dritten Erstbesuch wartet sie noch auf die notwendigen Unterlagen.

Tagesfamilien des VTSO weisen wenige Betreuungsstunden aus

Nur etwa eine Handvoll Tagesmütter üben ihre Anstellung beim VTSO als Vollzeitstelle aus und erzielen damit ein Einkommen, von welchem sie leben können. Teilzeit-Tagesmutter ist beim VTSO üblich. Dies ist teilweise von den Angestellten so gewollt und teilweise aufgrund der Nachfrage nach Betreuungsplätzen gegeben. 

Einige Tageseltern haben eine andere Teilzeitarbeit und können daher nur teilweise als Tageseltern arbeiten. Andere betreuen Tageskinder neben ihren eigenen Kindern und sind nicht jeden Tag offen, um als Tageseltern tätig zu sein. 

Auf der anderen Seite müssen Eltern genau planen, wann und wieviele Stunden sie ihre Kinder betreuen lassen. Da spielen Schulzeiten und Freizeitangebote eine grosse Rolle. 

Bei der Vermittlung eines Tagesfamilienplatzes ist zudem auch der Betreuungsort wichtig. Für schulpflichtige Kinder wird ein Betreuungsplatz in der Nähe der Schule gesucht. Daher suchen die Vermittlerinnen möglichst in allen Gemeinden und Quartieren Tageseltern.

Die Flexibilität der Tagesfamilienbetreuung wird nicht nur von den Eltern, welche die Kinderbetreuung beziehen, sondern auch von den angestellten Tageseltern geschätzt und genutzt. Dies wirkt sich auf die Betreuungsstunden der einzelnen Tagesfamilien aus.

Subjektfinanzierung in Olten 

Das Angebot der Tagesfamilienbetreuung in der Stadt Olten ist trotz neu eingeführter Subjektfinanzierung nicht signifikant gestiegen. Gründe dafür werden darin vermutet, dass die Stadt bereits viele Kindertagesstätten hat und dass die Eltern in der Stadt lieber selber arbeiten gehen und weniger bereit sind, als Tageseltern tätig zu sein. In der Stadt Olten fehlt es bisher nicht nur an der Nachfrage nach Tagesfamilienplätzen sondern eben auch an Eltern, welche als Tageseltern tätig sein möchten. Das Angebot der Tagesfamilienbetreuung scheint in der Stadt Olten noch nicht so richtig angekommen zu sein.

Entwicklung des VTSO

Frau Erb erklärte, dass der VTSO hinsichtlich Finanzen und Ausbau (steigende Betreuungsstunden) auf sehr gutem Weg sei. Dies sei sehr erfreulich. Die Zusammenarbeit mit dem VTSO im Jahr 2015 sei sehr angenehm gewesen. Bei den jährlichen Hausbesuchen bei Tagesfamilien des VTSO würden die Vermittlerinnen des VTSO immer sehr gelobt. Diese Unterstützung sei für die Tagesfamilien sehr wertvoll.

Personalwechsel beim ASO

Leider verlässt Frau Erb die Fachstelle Familie und Generationen per 31. Juli 2016. Wer ihre Nachfolge ab 1. August 2016 antritt, ist noch nicht bekannt. Ich bedauere den Personalwechsel sehr. Frau Erb hatte sich gut in den Bereich Tagesfamilien eingearbeitet und tolle Newsletter verfasst. Auch auf diesem Weg wünsche ich Frau Erb bei ihrer neuen Arbeit alles Gute und viel Glück. 






Montag, 2. Mai 2016

Gwärbi Bettlach: Talk zum Thema familienergänzende Kinderbetreuung in Bettlach

Gwärbi Bettlach

Vom 15. bis 17. April 2016 fand in Bettlach die Gewerbeausstellung statt. Über 40 Aussteller, verschiedene Aktionen und Attraktionen, Unterhaltung und Live-Acts, Festwirtschaft, Bar, Coffee Lounge und Tombola wurden angeboten. Die Aussteller waren sehr motiviert und das Rahmenprogramm für Klein und Gross einfach grossartig.

VTSO an der Gwärbi Bettlach

Der Verein Tagesfamilien Kanton Solothurn (VTSO) nahm selber nicht als Aussteller teil. Dafür aber beim Gwärbi Talk zur familienergänzenden Kinderbetreuung in Bettlach.

Die Gemeindepräsidentin von Bettlach organisierte und moderierte vier Gwärbi-Talks. Einen davon wollte sie der Kinderbetreuung in Bettlach widmen und fragte bei mir als Präsidentin des VTSO nach, ob ich mitmachen würde. Neben mir als Vertreterin der Tagesfamilien wurde auch die Kita-Leiterin der Kita Delfin von Bettlach angefragt. Sowohl die Kita-Leiterin als ich sagten zu.

"Um ein Kind grosszuziehen, braucht es ein ganzes Dorf"

Die Gemeindepräsidentin, die Kita-Leiterin und ich standen dann also am Sonntag, 17. April 2016, um 13:00 Uhr auf der Rednerbühne der Ausstellung. Die Gemeindepräsidentin begann mit dem afrikanischen Sprichwort: "Um ein Kind grosszuziehen, braucht es ein ganzes Dorf." Der Einsatz der Gemeinde Bettlach für die familienergänzende Kinderbetreuung sei gross. Unterstützt würden die Kita Delfin und der VTSO.

Gwärbi Talk: Kita-Leiterin, Präsidentin des VTSO und versteckt die Gemeindepräsidentin

Die Gemeindepräsidentin wollte zuerst von mir wissen: Wieso geht deine Tochter in die Kita und wird nicht bei einer Tagesmutter betreut?

Zur Beantwortung musste ich ein wenig ausholen: Der VTSO sei im Jahr 2012 gegründet worden. Der Betrieb mit der Anstellung von Tageseltern und deren Begleitung und Betreuung durch Tagesfamilienvermittlerinnen habe erst im Jahr 2013 und in Bettlach sogar noch später begonnen. Meine Tochter kam im Jahr 2010 zur Welt, also bevor der VTSO gegründet wurde und den Betrieb aufnahm. Ich benötigte nach dem Mutterschaftsurlaub eine Kinderbetreuung für meine Tochter. Jetzt habe sich meine Tochter in der Kita gut eingewöhnt und sie fühle sich dort wohl. Sie habe auch ihre beste Freundin in der Kita gefunden. Mit dieser Ausgangssituation wäre es nicht vernünftig, wenn meine Tochter wegen meines Einsatzes die Betreuungsform wechseln müsste. Für Kinder, insbesondere meine Tochter, sei Routine und Gewohntes sehr wichtig.

Weiter stellte die Gemeindepräsidentin abwechselnd der Kita-Leiterin oder mir Fragen, welche wir beantworteten. Dabei kamen die Aufgaben des VTSO und die Abläufe bei einer Vermittlung zur Sprache.

Situation der familienergänzenden Kinderbetreuung in Bettlach

Die Situation der familienergänzenden Kinderbetreuung in Bettlach stellte sich wie folgt dar: Zurzeit seien in Bettlach drei Tagesmütter beim VTSO angestellt. Sie betreuen elf Kinder, davon sind acht direkt aus Bettlach.

Bei der Kita Delfin gäbe es eine Warteliste von 40 Kindern. Der VTSO weise ebenfalls keine freien Plätze aus. Wäre die Nachfrage nach Tagesfamilienplätzen jedoch ungedeckt, würde die zuständige Tagesfamilienvermittlerin nach einer geeigneten Tagesmutter in Bettlach suchen. Das sei zurzeit nicht der Fall, daher halte sich das Angebot und die Nachfrage nach Tagesfamilienplätzen wohl gerade die Balance.

Bei einer höheren Nachfrage nach Tagesfamilienplätzen könnte auf die Gemeinden Selzach oder Grenchen ausgewichen werden. Dort seien noch Tagesfamilien mit freien Plätzen.

Fazit

Der Austausch mit der Kita-Leiterin vor dem Gwärbi-Talk und auch während, waren sehr interessant.  Sie erklärte mir, dass sie die wartenden Eltern auf das Angebot des VTSO aufmerksam mache. Die Flyer des VTSO liegen jetzt auch in der Kita Delfin auf. 

Den Talk empfand ich als angenehm. Die Moderation war von der Gemeindepräsidentin gut vorbereitet gewesen. Die Zeit war sehr kurz (15 Minuten), so konnte nicht wirklich in die Tiefe eingedrungen werden, ein guter Überblick wurde aber gewährt. Vielen Dank allen Beteiligten. 

Montag, 25. April 2016

Frühjahr: Zeit der Mitgliederversammlungen

Mitgliedschaften des VTSO

Der VTSO ist Mitglied bei zwei Dachorganisationen: Beim Verband Kinderbetreuung Schweiz (Kibesuisse) und beim Verband Tagesfamilien Nordwestschweiz (VTN). Natürlich führen beide Vereine Mitgliederversammlungen durch. Diese finden von Anfangs März bis April statt. Als Präsidentin und damit Vertreterin des VTSO nehme ich jeweils an den Versammlungen teil.

Mitgliederversammlung des VTN 

Die Mitgliederversammlung des VTN fand dieses Jahr am 17. März 2016 in Pratteln statt. Eingeladen waren alle Vertreter der Tagesfamilienorganisationen der Kantone Aargau, Basellandschaft, Baselstadt und Solothurn, soweit sie Mitglied des VTN sind. Jedes Mitglied hat an der Versammlung ein Stimmrecht.

Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung erhielt ich den Jahresbericht 2015 zugestellt. Darin wurden die Aktivitäten des VTN im Jahr 2015 umschrieben. Der VTN führte für die Tagesfamilienorganisationen der Kantone Aargau, Basellandschaft und Baselstadt die Aus- und Weiterbildungen durch. Der VTSO führt die Aus- und Weiterbildungen im Kanton Solothurn selber durch.

Die Abhandlung der Traktanden an der Mitgliederversammlung erfolgte kurz und bündig. Über die Traktanden Protokoll, Jahresbericht, Jahresrechnung, Revisionsbericht, Entlastung des Vorstands, Mutationen, Wahlen und Budget wurde informiert und darüber befunden. Sehr erfreulich war die Wahl des neuen Präsidenten Gaston Ravisi. Ansonsten wurden die bisherigen Vorstandsmitglieder bestätigt. 

Das Gute am VTN: Die Tagesfamilienorganisationen sind unter sich und es werden nur die Anliegen der Tagesfamilien besprochen.  

Kibesuisse

Die Organisation bei Kibesuisse ist etwas Komplexer als beim VTN. Mitglieder sind Tagesfamilienorganisationen, Kitas und weitere Institutionen der Kinderbetreuung der ganzen Schweiz. Die Mitgliederzahl ist sehr hoch. Eine Mitgliederversammlung mit allen Vertretern wäre nicht mehr überblickbar, daher gibt es Regionalversammlungen und eine Delegiertenversammlung. 

Vor der Delegiertenversammlung führt Kibesuisse jeweils pro Region eine Versammlung durch. Die Regionen sind eingeteilt in: Französisch sprachige Schweiz (FR, GE, JU, NE, VD, VS, BE), italienisch sprachige Schweiz (TI, GR), deutschsprachiges Mittelland (BE, FR, VS), Zentralschweiz (LU, NW, OW, SZ, UR, ZG), Zürich (ZH), Nordwestschweiz (AG, BL, BS, SO), Ostschweiz und Fürstentum Liechtenstein (AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG, FL). Der VTSO gehört der Region Nordwestschweiz an. 

Regionalversammlung Nordwestschweiz

Die Regionalversammlung Nordwestschweiz fand am 8. März 2016 in Aarau statt. Alle Mitglieder der Region Nordwestschweiz haben an der Regionalversammlung ein Stimmrecht. 

Die zu behandelnden Traktanden waren: Verabschiedung des Protokolls der letzten Regionalversammlung, die Vorbereitung der Geschäfte der Delegiertenversammlung vom 7. April 2016 und Neuwahlen der Delegierten und Ersatzdelegierten für die Amtszeit 2016 bis 2018. 

Die Geschäfte der Delegiertenversammlung wurden an der Regionalversammlungen vorbesprochen und es wurde darüber Beschluss gefasst. Anschliessend wurden die Delegierten und Ersatzdelegierten gewählt, welche die Beschlüsse an der Delegiertenversammlung vertreten mussten.

Ich stellte mich als Delegierte der Region Nordwestschweiz wieder zur Verfügung. Die Wahlen der bisherigen waren unbestritten und ich wurde wiedergewählt. Für die drei Vakanzen stellten sich dann aber vier Vertreter zur Verfügung. Die Wahlen erfolgten schriftlich. Gewählt wurden drei Vertreterinnen von Kitas und leider keine weitere Vertreterin einer Tagesfamilienorganisation. 

Delegiertenversammlung Kibesuisse

Die Delegiertenversammlung vom 7. April 2016 fand in Bern statt. Behandelt wurden die üblichen und bereits an der Regionalversammlung bekannten Traktanden: Wahl der Stimmenzählerinnen, Genehmigung des Protokolls, Jahresrechnung, Jahresbericht, Décharge-Erteilung, Wahlen, Festsetzung Mitgliederbeiträge 2017, Jahresziele, Budget und Mitteilungen. 

Im Anschluss an die Delegiertenversammlung referierte Christian Geber über das Thema "Leitwolf sein. Führung in der Beziehung zu Kindern: Jenseits von Methoden, Laisser Fair und Gehorsam. Der pädagogische Ansatz von Jesper Juul (Buchautor und Familientherapeut)". Das Fazit zum Referat: Moderne Erziehung bedeutet Lernen auf beiden Seiten (also Eltern als auch Kind). Niemand kann jemand anderen "gestalten". Der Fokus liegt in der Beziehung zum Kind und nicht im Tun oder Verhalten des Kindes. Die Verantwortung für die Qualität der Beziehung liegt beim Erwachsenen.

Zeitaufwand

Die Teilnahme an den Versammlungen der Dachorganisationen ist mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Die Versammlungen finden leider nicht gerade um die Ecke statt, so dass die An- und Rückreise teilweise länger dauert als die Versammlung selber. Es ist aber wichtig, die Mitgliederrechte zu wahren und mitzubestimmen.




Montag, 4. April 2016

Tagesfamilien am Märet in Grenchen

Neben Kleider und Lebensmittel gab es am 1. April 2016 auf dem Monatsmarkt in Grenchen auch Tagesfamilien. Nein, das war kein Aprilscherz.


Vier Tagesmütter von Grenchen und Bettlach brachten der Grenchner Bevölkerung die Kinderbetreuung in Tagesfamilien näher. Sie suchten die persönliche Begegnung mit der Bevölkerung.


Susanne Barrel, Daniela Keller, Domina Steffen und Rebecca Walker organisierten den Marktstand in Grenchen mit allem drum herum. 


Die Geschäftsstelle des Vereins Tagesfamilien Kanton Solothurn (VTSO) unterstützte die Eigeninitiative der Tagesmütter. Persönlich anwesend waren Esther Haldemann Zeltner, Geschäftsleiterin VTSO, Tanja Müller, Assistentin der Geschäftsleitung und Iris Allemann, Vermittlerin der Region Solothurn. 


Das Ziel war, allen interessierten Marktbesucherinnen und -besucher Auskunft über die Kinderbetreuung in einer Tagesfamilien und über die Tätigkeit als Tagesmutter beim VTSO zu geben. 


Entsprechend dem Motto: "Tagesfamilien betreuen mit Herz!", war für die Kinder gesorgt. Denn Tagesmütter wissen, wie den kleinen Marktbesucherinnen und -besucher eine Freude bereitet werden kann. Zur Auswahl standen: eine Schatztruhe anmalen, basteln und danach eine Überraschung erhalten, das Gesicht schminken lassen, ein kleines Bilderbuch oder einen Ballon mitnehmen. Damit zauberten die Tagesmütter auf alle Kindergesichter trotz fehlendem Sonnenschein ein Lachen.


Herzlichen Dank an die Organisatorinnen für die gute Idee und deren Umsetzung und den Marktsteherinnen für ihren Einsatz.

Mittwoch, 23. März 2016

Inhalt Notfallkonzept des VTSO

Auszüge aus der Präsentation „Verhalten in Notfällen“ vom 9. März 2016 von Gabriela Mathys, Präsidentin des VTSO. 

Nach der Literatur von Beta Sartory / Patrick Senn / Bettina Zimmermann / Sita Mazumdea, Praxishandbuch Krisenmanagement, Krisenmanagement nach der 4C-Methode, St. Gallen / Zürich 2013

Chancen und Risiken

Jedes unternehmerische Handeln ist mit Risiken verbunden.

Der VTSO ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt.

Folgen von eingetretenen Risiken:
--> Erfolg geschmälert
--> Existenz bedroht

Risiken sind Chancen! Risiken eingehen, aber:
  • Der Risiken bewusst sein
  • Die Risiken erkennen
  • Die Risiken beherrschen

VTSO erarbeitete zum Bewusstsein, zur Erkennung und Beherrschung der Risiken:
  • Risikomanagement
  • Risikoinventar
  • Krisenmanagement
  • Beschwerdemanagement

Risikomanagement regelt die Abläufe zur Strategie-findung, Organisation und Prüfung.

Risikoinventar legt die Risiken fest: Umschreibung des Szenarios, Abschätzung des Eintreffens und treffen von Massnahmen. Risikoeinteilung in:
  • Marktrisiken
  • Managementrisiken
  • Operative Risiken
  • Finanzielle Risiken

Risiken bei der Kinderbetreuung

Risikoinventar: Operatives Risiko (O3)

Thema: Ein Kind kommt zu Schaden.
Szenario: Kind während der Betreuung in der Tagesfamilie:
  • schwerer Unfall
  • Tod
  • Kindesmissbrauch (oder Verdacht)

Schaden für VTSO: mittel bis sehr gross
Wahrscheinlichkeit: gering, aber nicht gleich null

Massnahmen:
  • Aus- und Weiterbildung Tageseltern (Prävention)
  • Einhaltung Sorgfaltspflichten, pädagogisches Konzept und Verhaltenskodex (Prävention)
  • Prüfung und Kontrolle der Betreuungsplätze durch Vermittlerinnen (Prävention)
  • Strafregisterauszug von Tageseltern und Erwachse-nen im gleichen Haushalt (Prävention)
  • Versicherung (Deckung finanzieller Schaden)
  • Krisenmanagement (Schadensbegrenzung)

Prozessablauf für Risiko O3 – erste Massnahmen

--> Schwerer Unfall, Todesfall, Kindsmissbrauch

Erste Massnahmen:
  1. Unfallstelle sichern, Erste Hilfemassnahmen, andere Kinder und sich selber in Sicherheit bringen
  2. Aufbieten von Ambulanz, Notarzt, Polizei, Feuer-wehr usw.
  3. Situationsabhängig: Benachrichtigung der Eltern
  4. Benachrichtigung Vermittlerin und Geschäftsstelle: Je früher desto besser! Einsetzung Krisenstab
  5. Situationsabhängig: Vermittlerin, Geschäftsstelle benachrichtigt Eltern

Massnahmen des VTSO:
  1. Unterstützung der betroffenen Tagesfamilie Krisenmanagement
  2. Klärung Ersatzbetreuung
  3. Unterstützung und Hilfe der betroffenen Familie Krisenmanagement
  4. Geschäftsstelle macht Meldung an Versicherung
  5. Allenfalls Medienmitteilung Krisenmanagement

Krisenmanagement

--> Einsetzung Krisenstab bei operativer Krise:

Vorsitz / Leiterin: Geschäftsleiterin
Mitglieder Stab: Präsidentin
zuständige Vermittlerin
ev. Ressortverantwortliche Finanzen

Krisenkommunikation

--> Krisenkommunikation:
  1. Medienauftritte vorbereiten (Krisenstab)
  2. Medien-Communiques (Krisenstab)
  3. Medienkonferenzen (Krisenstab)
  4. Verhalten bei Medienüberfällen

Verhalten bei Medienüberfällen

Ausgangslage: Medienschaffende kreuzen unvermittelt vor Ort auf. Was tun?

  • Ruhe bewahren, nicht den Kopf verlieren.
  • Medienschaffende wollen Informationen.
  • Krisenstab legt fest, wer mit Medien kommuniziert. Medienschaffende freundlich darauf hinweisen.

Die Go’s!
  • Immer freundlich bleiben. Insbesondere wenn die Kamera bereits läuft. Alles, was getan oder gelassen wird, kann Gegenstand der Berichterstattung wer-den.
  • Nur Auskunft geben, wenn Krisenstab dies erlaubte. Andernfalls Medienschaffende freundlich darauf hinweisen, wer für die Auskunftserteilung zuständig ist.

Die No-Go’s!
  • Nie die Hand vor die Kameralinse halten.
  • Nie die Türen zuschlagen oder handgreiflich wer-den.
  • Nie Medienschaffenden Dinge wegnehmen oder sie auf öffentlichem Grund belangen / wegweisen.

Juristisches:
  • Medienschaffende haben grundsätzlich das Recht, vom öffentlichen Grund und Boden aus zu berichten. Das schliesst das Recht ein, dort zu filmen oder Interviews zu führen. Auch mit Mitarbeitenden und Personen, die sich über den VTSO beschweren.
  • Medien haben kein Recht, ohne Einverständnis auf dem Grund und Boden oder gar im Gebäude des VTSO oder einer Tagesfamilie zu arbeiten. Das kann der Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen. Insbesondere nachdem die Medienschaffenden freundlich aufgefordert wurden, das Areal zu verlassen.
  • Der VTSO und die Mitarbeitenden haben das Recht am eigenen Bild und Ton. Alle können verlangen, dass Material von ihnen gelöscht wird und nicht ausgestrahlt werden darf. Eine Ausnahme besteht praktisch immer, wenn ein übergeordnetes öffentliches Interesse besteht.

Care

--> Umfassendes Care durch Krisenstab organisiert:
  1. Betreuung von Betroffenen, Angehörigen und Mitarbeitenden
  2. Interne Kommunikation
  3. Schutz und Abschirmmassnahmen von Betroffenen und Angehörigen
  4. Einrichten und betreiben einer internen Hotline
  5. Stressmanagement für Beteiligte und Mitglieder der Führungsorganisation


Mitarbeiteranlass des VTSO - Vorstellung des Notfallkonzepts

Notfallkonzept für den VTSO

Die familienergänzende Kinderbetreuung in Tagesfamilien ist nicht risikolos. Wie auch bei jeder Familie zu hause besteht die Gefahr, dass ein Kind zu Schaden kommen kann. Dies allein ist bereits schlimm. Doppelschlimm ist dies, wenn der Schaden bei einer Tagesmutter eintritt. Nicht nur die betroffene Tagesfamilie macht sich grosse Vorwürfe. Nein auch die Eltern leiden darunter und überlegen sich, wie sie so egoistisch sein konnten und das Arbeiten gegenüber dem Kind vorzogen. Dies gilt es zu verhindern.

Bewusstsein, Erkennen und Beherrschen von Risiken

Der Vorstand und die Geschäftsleitung des VTSO haben sich mit Notfällen und weiteren Risiken des Geschäftsbetriebs auseinandergesetzt. Dabei ging es um das Bewusstsein, Erkennen und Beherrschen der Risiken. Der Vorstand und die Geschäftsleitung haben dazu ein Risikomanagement, ein Risikoinventar, ein Krisenmanagement und ein Beschwerdemanagement erarbeitet. 

Risiken und Chancen

Jedes Geschäft hat seine Risiken so auch die Kinderbetreuung. Dies zu leugnen, wäre falsch. Diese wie der VTSO bewusst zu machen, zu erkennen und soweit möglich zu beherrschen, ist der richtige Lösungsansatz. Denn dass ein Geschäft ein Risiko birgt, bedeutet nicht, dass dieses gemieden werden muss. Ansonsten müsste der VTSO sein Geschäft aufgeben. Ein Risiko kann auch eine Chance sein.

Vorstellung des Notfallkonzepts - Mitarbeiteranlass vom 9. März 2016

Was nutzen die besten Konzepte und Arbeitsabläufe, wenn niemand oder nur die Vorgesetzten davon Kenntnis haben? Nichts. Daher führte der VTSO am Mittwoch, 9. März 2016 in der Jugendherberge in Solothurn einen Mitarbeiteranlass durch. Thema war unter anderem das Vorgehen, wenn ein Tageskind einen schweren Unfall erleidet oder gar zu Tode kommt. 

Die Teilnehmerzahl war sehr gut. Die meisten aktiven Tagesmütter konnten den Abend freihalten und am Mitarbeiteranlass teilnehmen. Die Präsidentin stellte das Notfallkonzept vor. Zum Inhalt im nächsten Beitrag.

Gute Anregungen von den Tagesmüttern - Erreichbarkeit?

Eine wichtige Frage aus der Runde war die Erreichbarkeit der Vermittlerinnen oder der Geschäftsleitung. Tagesmütter betreuen "rund um die Uhr" also auch über Nacht und am Wochenende. Die Vermittlerinnen und auch die Geschäftsstelle seien aber nicht immer erreichbar.

Der Vorstand und die Geschäftsleitung nahmen diese Anregung dankend auf. Bereits an der folgenden Vorstandssitzung wurde die Frage besprochen: Der Vorstand, die Geschäftsleitung und die Vermittlerinnen sind jetzt mit einem WhatsApp-Notfall-Chat verbunden. So ist der Informationsfluss bei einem Vorfall sehr rasch aufgestellt. Die Vermittlerinnen werden an ihrer Sitzung den Piquettdienst besprechen.

Weitere gute Anregung - Jede Tagesmutter muss ihr eigenes Notfallkonzept haben

Jede Tagesmutter muss aber auch selber wissen, wie sie bei einem Vorfall vorgehen soll. Dazu sind die Telefonnummern der Eltern oder des Kinderarzt auf dem Mobiltelefon einfach zu speichern und damit auch ausser Haus rasch Griff bereit. 

Der Vorstand hat die Möglichkeit einer "Notfallkarte"in der Grösse einer Visitenkarte in die Runde gestellt. Die Notfallkarte soll die Tagesmutter als solche ausweisen. Zudem wäre die Telefonnummer des VTSO aufgeführt. Die Notfallkarte ist in Bearbeitung und kann den Tagesmüttern bald zugestellt werden.

Reflexion

Beim Notfallkonzept handelte es sich um ein schweres Thema. Das Interesse war jedoch gross und die Rückmeldungen der Teilnehmerinnen gut. Ich hoffe, dass das Thema bei allen Teilnehmerinnen zu Überlegungen geführt hat, wie sie in einem Notfall vorgehen sollen.    

Der VTSO hat sich auf einen Notfall so gut als möglich vorbereitet. Natürlich ist es ganz anders, wenn wirklich ein solcher Eintritt. Hoffentlich mögen sich die betroffenen Tagesmütter an das Notfallkonzept des VTSO erinnern. Eine Auffrischung von Zeit zu Zeit ist wohl notwendig.

Ich hoffe auf jeden Fall, dass beim VTSO und auch bei den anderen familienergänzenden Kinderbetreuungsangeboten nie ein Kind einen schweren Unfall erleidet oder gar zu Tode kommt.   



Montag, 7. März 2016

Meldepflicht von Tageseltern beim Amt für soziale Sicherheit - Praxisänderung

Amt für soziale Sicherheit als Aufsichtsbehörde

Das Amt für soziale Sicherheit des Kantons Solothurn ist Aufsichtsbehörde von Tageseltern.  Per 1. Januar 2016 führt nicht mehr der VTSO die Erstabklärungen durch sondern das Amt. Mit der Übernahme der Erstabklärungen führt das Amt auch gleich eine Praxisänderung ein.

Erstabklärung und jährliche Kontrolle nur bei meldepflichtigen Tagesfamilien

Das Amt für soziale Sicherheit unterscheidet zwischen meldepflichtigen und nicht meldepflichtigen Tageseltern. Meldepflichtige Tageseltern unterstehen der Aufsicht des Kantons. Die nicht meldepflichtigen Tageseltern werden dagegen vom Kanton weder geprüft noch jährlich kontrolliert.

Voraussetzungen für die Meldepflicht beim Kanton

Die Meldepflicht umschreibt das Amt für soziale Sicherheit in den Kantonalen Richtlinien für die Bestätigung und Aufsicht von Tagesfamilien, Stand 1. Juli 2015, wie folgt:

"Personen und Familien, welche die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen, gelten als Tagesfamilien und unterstehen gemäss Art. 12 Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO, SR 211.222.338) der Meldepflicht:
  • Kinder unter 12 Jahren werden regelmässig tagsüber im eigenen Haushalt betreut;
  • das Betreuungsangebot besteht während mindestens 16 Stunden pro Woche;
  • die Betreuung wird gegen Entgelt wahrgenommen.
Die zeitliche Grenze des wöchentlichen Betreuungsumfangs von 16 Stunden bezieht sich nicht auf die Betreuung eines einzelnen Kindes, sondern auf das Gesamtangebot der Tagesfamilie.

Kurzfristige Betreuungsverhältnisse (z.B. nur Sommerferien) sind nicht meldepflichtig. Wenn eine Familie plant, mehr als drei Monate als Tagesfamilie tätig zu sein, untersteht sie der Meldepflicht vom ersten Tag an.

Nicht meldepflichtig sind Tagesbetreuungsverhältnisse, wenn sie im verwandtschaftlichen Rahmen stattfinden oder die Voraussetzungen der Meldepflicht nicht kumulativ erfüllen."

Praxisänderung bei der Berechnung des Betreuungsangebots

Neu werden nicht die total geleisteten Betreuungsstunden einer Tagesfamilie berechnet sondern die einfachen Präsenzstunden. Die Präsenzstunden zählen, unabhängig davon, wie viele Kinder betreut werden.

Dazu zwei einfache Beispiele: 
  1. Eine Tagesmutter, welche 75 Betreuungsstunden (fünf Kinder während 15 Stunden) ausweist, ist nach der neuen Auslegung des Amts nicht mehr meldepflichtig. Sie erreicht die Mindestbetreuungszeit von 16 Stunden pro Woche nicht. 
  2. Dagegen ist eine andere Tagesmutter meldepflichtig, obwohl sie "nur" 16 Stunden (ein Kind an zwei Tagen) ausweist.
Nach der bisherigen Auslegung und Praxis des VTSO waren beide Tagesmütter meldepflichtig. Das Amt sieht es anders und legt den Begriff "Gesamtangebot" anders aus. 

Geschichtlicher Hintergrund der Formulierung der Kantonalen Richtlinie

Tatsächlich ist der umstrittene Satz nicht leicht verständlich: "Die zeitliche Grenze des wöchentlichen Betreuungsumfangs von 16 Stunden bezieht sich nicht auf die Betreuung eines einzelnen Kindes, sondern auf das Gesamtangebot der Tagesfamilie." Ist jedoch der Hintergrund dieser Formulierung bekannt, ist die "historische Auslegung" klar.

Die Tagesfamilienbetreuung gibt es im Kanton Solothurn schon länger. Vor dem Zusammenschluss der regionalen Tagesfamilienvereine zum VTSO (also vor 2012) waren diese für die Abklärung und jährlichen Prüfungen der Tageskinder zuständig. Die Vereine erhielten pro Bericht einen Beitrag an die Vereinstätigkeit.

Geprüft wurden die Kinder bei einer Tagesfamilie und nicht das Angebot bei einer Tagesfamilie. Die Meldepflicht bezog sich damals auf das Tageskind. Wurde dieses länger als 16 Stunden bei einer Tagesfamilie betreut, musste das Tageskind gemeldet und geprüft werden. So konnte es vorkommen, dass eine Tagesmutter mehrmals geprüft wurde, das sie mehrere Tageskinder länger als 16 Stunden betreute. Die regionalen Vereine setzten sich dafür ein, dass die Tagesfamilie und nicht mehr das Tageskind und dessen Betreuungsplatz geprüft wurden. 

Aufgrund dieser Änderung der Sichtweise "Prüfung der Tagesfamilie" und nicht mehr des "Tageskindes" erfolgte in den Kantonalen Richtlinien für die Betreuung von Tageskindern in Tagesfamilien vom 1. Januar 2013 dann der Satzteil: "... bezieht sich nicht auf die Betreuung eines einzelnen Kindes, ..."

Mit dem "Gesamtangebot der Tagesfamilie" sollte verdeutlicht werden, dass eben sämtliche Betreuungsstunden massgebend seien, also jedes Tageskind pro betreute Stunde. 

Die Formulierung der Richtlinie von 2013 wurden mit dem gleichen Wortlaut in diejenige von 2015 übernommen.

Personalwechsel

Die damaligen Verhandlungen um die Formulierungen sind den Angestellten des Amts für soziale Sicherheit nicht mehr bekannt. Sie waren damals nicht dabei. Natürlich können die Formulierungen anders ausgelegt werden und die Praxis soll sich laufend den neuen Gegebenheiten anpassen. Der VTSO stellt sich auf die neue Situation ein.